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Wirtschaft: Bundeskartellamt will Bewag-Fall

Wolf: Entscheidung soll in Deutschland fallenl / Rexrodt offenbar einverstandenBERLIN (dw).Der Verkauf des bislang landeseigenen Berliner Energieversorgers Bewag soll kartellrechtlich in Deutschland entschieden werden.

Wolf: Entscheidung soll in Deutschland fallenl / Rexrodt offenbar einverstandenBERLIN (dw).Der Verkauf des bislang landeseigenen Berliner Energieversorgers Bewag soll kartellrechtlich in Deutschland entschieden werden.Der Präsident des Bundeskartellamts, Dieter Wolf, kündigte am Dienstag in Berlin an, daß seine Behörde bei der europäischen Wettbewerbsaufsicht in Brüssel einen sogenannten "Rückverweisungsantrag" stellen werde.Damit dürfte die kartellrechtliche Genehmigung des Bewag-Verkaufs - mit 2,9 Mrd.DM die bislang größte Privatisierung Berlins - schwierger werden.Das Bundeskartellamt hat in der Vergangenheit keinen Zweifel daran gelassen, daß es die Beteiligung des Veba-Konzerns untersagen werde. Inzwischen mehren sich die Anzeichen dafür, daß auch Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt der Rückverweisung des Falles in die Zuständigkeit des deutschen Kartellamtes zustimmt.Rexrodt verlautete am Dienstag, er sei "zuversichtlich, daß die EU-Kommission die bisherige restriktive Haltung weiter lockert und Fälle, die ihren eindeutigen Schwerpunkt auf nationalen Märkten haben, an die Mitgliedsstaaten zurückverweist." Die Bundesregierung begrüße es, "daß die Europäische Kommission in jüngster Zeit in mehreren Fusionsfällen den Verweisungsanträgen des Bundeskartellamtes stattgegeben hat." Wie ein Sprecher des Ministeriums ergänzte, erwarte man den Eingang des Antrages am Freitag.Rexrodt werde dann voraussichtlich "innerhalb weniger Tage entscheiden." Unterdessen hat der Leiter der achten Beschlußabteilung des Bundeskartellamtes, Kurt Markert, erneut seine Vorbehalte im Fall Bewag geäußert.Seit vergangenem Freitag liege der Konsortialvertrag der drei Käufer Viag, Veba und Southern Company vor, so Markert am Dienstag."Darin werden unsere Bedenken nicht zerstreut." Laut Konsortialvertrag wollten die drei Käufer eine "gemeinsame Unternehmenspolitik" betreiben.Von einer unternehmerischen Führung der Amerikaner sei nichts festzustellen."Das heißt, ohne die Veba geht nichts", so Markert.Wegen der starken Position des Veba im Berliner Umland müsse damit eine marktbeherrschende Position befürchtet werden.Es sei nun an der Veba, auf die Bedenken des Kartellamtes zu reagieren und Vorschläge zu machen, um die drohende Untersagung des Geschäftes zu verhindern.Bereits früher hatte Markert deutlich gemacht, daß die Veba ihre Beteiligungen an brandenburgischen Energieversorgern verringern müsse, damit der Einstieg bei der Bewag genehmigt werden könne. Laut Tätigkeitsbericht, den Kartellamtspräsident Wolf am Dienstag vorlegte, haben die Wettbewerbshüter 1995 und 1996 jeweils rund 1500 Fusionen überprüft.Davon wurden nur sieben Zusammenschlüsse untersagt.Weitere 17 Unternehmen hätten aber ihre Fusionspläne freiwillig zurückgezogen, nachdem die Behörde Bedenken signalisiert hatte.Im ersten Halbjahr 1997 hat das Kartellamt bereits vier Fusionen untersagt, darunter den Zusammenschluß von Herlitz und Landré sowie der Kali und Salz AG mit PCS."Uns macht inzwischen die Masse der Fälle weniger zu schaffen, als ihre fusionsrechtliche Dimension", sagte Wolf: "Die Fälle werden schwieriger." Kopfzerbrechen etwa bereite die "reihenweise Veräußerung" von Stadtwerken an Vorlieferanten und Wettbewerber.Zum Teil, wie etwa beim Verkauf der Bremer Stadtwerke, mußte dies untersagt werden."Im Fall Neckarwerke/Stadtwerke Stuttgart haben wir zum ersten mal durchgesetzt, daß ein Versorgungsgebiet frei von Konzessions- und Gebietsschutzverträgen ist und das Versorgungsunternehmen sich dem Wettbewerb stellen muß", bilanzierte Wolf.Weitere Erfolge des letzten Jahres war die Zerschlagung des Kartells der Starktstomkabel-Hersteller.Nachdem nun das letzte Unternehmen, Felten & Guilleaume, seinen Einspruch zurückgezogen hat, seien die gesamte Bußgeldsumme in ihrer Rekordhöhe von 265 Mill.DM rechtskräftig geworden.Das Bußgeld wird dem Bundeshaushalt überwiesen. Bedenken äußerte der Kartellamtspräsident gegen die geplante Schaffung von "Regulierungsbehörden" für einzelne Branchen nach dem Beispiel der Telekommunikation.Wenn ähnliche Sonderbehörden auch für die Bereiche Bahn, Post und Energieversorger eingerichtet würden, drohe eine "Zerfledderung" des deutschen Kartellrechts, warnte Wolf.

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