zum Hauptinhalt

Bundesnetzagentur: Telefon-Spamming "kein Kavaliersdelikt"

Die Bundesnetzagentur geht schärfer gegen so genannte Rufnummern-Spams vor. Auf verschiedenen Wegen werden hierbei Verbraucher übers Telefon abgezockt.

Bonn - Wie die Behörde mitteilte, wurde weiteren 80 Netzbetreibern und Serviceprovidern die Rechnungslegung und der Einzug von Forderungen für rechtswidrig genutzte Rufnummern untersagt. Die Bundesnetzagentur reagierte damit auf eine Vielzahl von Beschwerden von Verbrauchern, die unter anderem durch so genannte Ping-Anrufe belästigt wurden. Die Rechnungslegungs- und Inkassoverbote schützen den Verbraucher vor unnötigen Kosten bei einem Rückruf zu einer Spam-Nummer. Der Spammer erhält für die gezielt provozierten Rückrufe bei teuren Nummern keine Auszahlungen.

Bei einem Ping-Anruf wird die Verbindung bereits nach einmaligem Klingeln unterbrochen. Daraufhin erscheint bei dem Angerufenen im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer teuren Rufnummer. Daneben gibt es noch so genannte Gewinnversprechen, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass ein höherer Geldbetrag unter einer Rufnummer abgefordert werden könne.

"Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Am wirkungsvollsten sei es deshalb, den Geldfluss zu den Spammern zu unterbrechen. Allein seit Mai hat die Behörde 237 Rufnummern wegen Werbeanrufen abgeschaltet. Zu 78 Rufnummern wurde zusätzlich ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false