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Unmut im Bundesrat

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Bundesrat: Vermittlungsverfahren beim Jahressteuergesetz?

Verärgerung in den Ländern über die Bundesregierung: Der Finanzausschuss des Bundesrats verlangt ein Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz. Es wäre das erste in der laufenden Wahlperiode.

In der großen Koalition rumpelt es derzeit - mit Auswirkungen bis in den Bundesrat. Dort steht am Freitag das Jahressteuergesetz auf der Tagesordnung, ein Sammelgesetz mit vielen steuerrechtlichen Änderungen (offiziell heißt es Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung). Hinter dem sperrigen Titel steckt politischer Sprengstoff. Denn der Finanzausschuss des Bundesrates verlangt die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es wäre das erste nach einem Jahr Schwarz-Rot.
In den SPD-geführten Ländern herrscht Verärgerung über das Bundesfinanzministerium. Wie es heißt, kam es zu erheblichen Verstimmungen, weil das Ressort von Wolfgang Schäuble den mehr als 60 Punkte umfassenden Wunschkatalog des Bundesrats weitgehend ablehnte. Zudem stemmte sich die Union im Bundestag gegen Änderungsverlangen der SPD-Fraktion. Aus Sicht der rot-grünen Länder geht es vor allem um drei Punkte: eine Gesetzeslücke im so genannten Umwandlungssteuerrecht, Missbrauch bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen und die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Streubesitz. Letztlich geht es um Mehreinnahmen in Milliardenhöhe für den Staat.

"Porsche-Deal" als Auslöser

Beim Umwandlungsrecht war der „Porsche-Deal“, die Übernahme des Stuttgarter Autobauers durch den Volkswagenkonzern 2012, der Auslöser für Änderungswünsche. Durch die Übertragung einer einzigen Aktie konnte VW damals Steuern in Milliardenhöhe sparen. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) bemängelt, dass Unternehmenskäufe als Umstrukturierungen verkleidet werden könnten. Laut Koalitionsvertrag soll Schwarz-Rot prüfen, ob dieses Steuerschlupfloch gestopft wird. Die Mehrheit der Länderfinanzminister will jetzt handeln.
Den rot-grünen Ländern missfällt auch, dass die Koalition im Bund zögert, vor allem international aufgestellten Konzernen Steuervorteile zu nehmen. Dabei geht es um die Möglichkeit, Betriebsausgaben sowohl im Inland als auch im Ausland steuerlich abzusetzen. Während die Bundesregierung internationale Vereinbarungen abwarten will, dringt der Bundesrats-Finanzausschuss darauf, national schon jetzt voranzugehen. Der Koalition wirft er „Inkaufnahme weiterer Steuermindereinnahmen“ vor. Der dritte strittige Punkt betrifft Gewinne aus Streubesitz. Der Bundesrat will erreichen, dass die Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung ebenso gestrichen wird, wie das für Gewinne aus Dividenden bereits geschah. Die Union will dies erst im Zusammenhang mit der für 2015 geplanten Reform der Investmentbesteuerung prüfen.
Ob es vor der Bundesratssitzung am Freitag zu einer Lösung kommt, ist unklar. Kommt das Jahressteuergesetz nicht zum 1. Januar, verzögern sich auch für Arbeitnehmer wichtige Änderungen. So etwa die Neuregelung der Besteuerung von Betriebsfeiern und die Festlegung, dass Erstausbildungen nur steuermindernd anerkannt werden, wenn sie mindestens ein Jahr dauern.

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