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Norbert Walter-Borjans, Finanzminister in NRW.

© dpa

Bundesrats-Initiative: NRW-Finanzminister will Reichensteuer ab zwei Millionen Euro

Sozialdemokraten und Grüne wollen eine neue Vermögenssteuer einführen, die einen zweistelligen Milliardenbetrag in die öffentlichen Kassen spülen würde. Über viele Details wird aber noch gestritten.

SPD und Grüne wollen Reiche zur Bewältigung der Schuldenkrise stärker belasten. Neben einem höheren Spitzensteuersatz planen beide Parteien auch, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Eckpunkte dafür stellte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Mittwoch in Düsseldorf vor. Der Steuersatz soll ein Prozent betragen und ab einem Vermögen von zwei Millionen Euro greifen. Bei Ehepaaren soll der Freibetrag bei vier Millionen Euro liegen. Walter-Borjans betonte, es gehe „nicht um Omas Häuschen und das Sparbuch der Enkel – und auch nicht um den Mittelstand“. Offenkundig fürchtet man Missverständnisse in der Bevölkerung. Auch deshalb firmiert das Vorhaben wohl unter dem Begriff Großvermögensteuer.

Laut Walter-Borjans würde die geplante Steuer bundesweit 11,5 Milliarden Euro im Jahr erbringen. Eine mögliche Abwanderung von Reichen ins Ausland sei dabei berücksichtigt. Das Geld würde allein den Ländern zufließen – SPD und Grüne wollen daher auch einen Entwurf im Bundesrat einbringen und hoffen möglicherweise auf Unterstützung aus ärmeren Ländern mit CDU-Regierungsbeteiligung. Die Länder könnten ihre Neuverschuldung dadurch senken und die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eher einhalten. Das SPD-geführte Finanzministerium in Baden-Württemberg betonte allerdings, dass die Eckpunkte noch nicht endgültig abgestimmt seien. Die Landesregierung habe sich „politisch noch nicht festgelegt“.

Walter-Borjans sagte, dass nach einer Umfrage 77 Prozent der Bürger eine Vermögensteuer befürworteten. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Steuerart in ihrer alten Form 1995 gekippt, seit 1997 ist der Vollzug ausgesetzt. Die Richter bemängelten damals, dass Immobilienbesitz gegenüber anderen Vermögenswerten bevorzugt worden war. Walter-Borjans betonte, es dürfe jetzt „keinen Schnellschuss“ geben, das neue Gesetz müsse sorgfältig vorbereitet werden und verfassungskonform sein. In der Steuererklärung solle künftig der aktuelle Marktwert von Kapital- und Immobilienvermögen angegeben werden.

Betroffen wären nach einem Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 140 000 Privatleute und 165 000 „juristische Personen“, also Unternehmen und andere Einrichtungen. Dem Einwand, dass bei der Vermögensbesteuerung die Verwaltungskosten aufgrund der komplizierten Bewertung sehr hoch seien, hielt Walter-Borjans entgegen, dass durch den hohen Freibetrag nur ein Prozent der eingenommenen Summe für den bürokratischen Aufwand ausgegeben werden müsse. Walter-Borjans verwies darauf, dass in Deutschland der Anteil der vermögensbezogenen Steuern (wozu auch Grund- und Erbschaftsteuern gehören) an den Staatseinnahmen sehr niedrig sei. Er lag demnach 2008 bei 0,8 Prozent, im Durchschnitt aller OECD-Staaten waren es 1,8 Prozent.

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