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Wirtschaft: Bundesregierung will Leerverkäufe verbieten

Berlin - Die Bundesregierung will offenbar noch vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai einen weiteren Beweis dafür liefern, dass sie Lehren aus der Finanzkrise zieht.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die Bundesregierung will offenbar noch vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai einen weiteren Beweis dafür liefern, dass sie Lehren aus der Finanzkrise zieht. Nach der Ankündigung einer Bankenabgabe zu Beginn der Woche plant die Regierung nun, im April den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, mit dem hochspekulative sogenannte ungedeckte Leerverkäufe in Deutschland grundsätzlich verboten werden sollen.

In einer kleinen Anfrage hatte die SPD- Finanzpolitikerin Barbara Hendricks im Bundesfinanzministerium Aufklärung darüber verlangt, warum die Leerverkäufe von der Finanzaufsicht Bafin 2008 im Zuge der Finanzkrise zunächst verboten, dann allerdings Anfang 2010 wieder für den Handel zugelassen wurden. Zunächst hatte die Regierung die Wiederzulassung der Leerverkäufe als „sachgerecht“ begründet, da sich die Lage an den Finanzmärkten wieder verbessert habe. Nun allerdings will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das „generelle“ Verbot der ungedeckten Leerverkäufe, wie er mitteilte, noch im Sommer 2010 als Regierungsentwurf im Kabinett verabschieden.

Als ungedeckte Leerverkäufe bezeichnet man die Spekulation mit Aktien und Wertpapieren auf fallende Preise, wobei demjenigen, der handelt, die Papiere nicht gehören. Durch das Leihen der Papiere zum Zweck des Spekulierens können einzelne Händler große Summen bewegen und verfügen damit über die Möglichkeit, den Wert von Anlagen nach unten zu treiben. Antje Sirleschtov

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