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Wirtschaft: Bundestag billigt zentrale Steuerdatei

200 Änderungen durch neues Jahressteuergesetz

Berlin - Das Ende der traditionellen Papier-Lohnsteuerkarte ist eingeläutet: Der Bundestag billigte am Donnerstag Gesetzespläne für eine zentrale Steuerzahlerdatei. Sie ist Voraussetzung für den bis 2011 angestrebten Ersatz der Lohnsteuerkarte durch eine elektronische Variante. Dazu soll beim Bundeszentralamt für Steuern eine Datenbank aller relevanten Lohnsteuerdaten angelegt werden. Datenschützer befürchten einen Missbrauch der gespeicherten Daten.

Die Pläne sind Teil des Jahressteuergesetzes 2008, mit dem mehr als 200 Steuervorschriften korrigiert werden. Neben dem künftigen Steuerdatenpool wird mit dem Gesetz auch ein Steuerschlupfloch für Reiche kurzfristig gestopft. Zudem wird der Missbrauch rechtlicher Steuergestaltungsmöglichkeiten weiter beschränkt.

Dagegen kommen viele Ehepaare weiter nicht an der Einstufung in die unbeliebte Steuerklasse V vorbei. Die ursprünglich mit dem Jahressteuergesetz 2008 geplante Einführung eines neues Wahlrechts für berufstätige Ehepaare bei der Lohnsteuerklasse ist zunächst vom Tisch. Die Koalition will prüfen, ob als Alternative ein Durchschnittssteuersatzmodell Anfang 2009 eingeführt werden könnte. Auf jeden Fall soll es eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu den Steuerklassen-Varianten geben. Nach geltendem Recht können Ehepaare die Kombination IV/IV bei etwa gleich hohem Einkommen oder III/V bei unterschiedlichen Einkommenshöhen wählen.

Die Koalition schließt mit dem Gesetz zudem ein Steuerschlupfloch für besonders vermögende Anleger. Reiche haben von diesem Freitag an nicht mehr die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne über Spezialfonds vor allem in Luxemburg steuerfrei einzustreichen. Nicht betroffen von der Regelung sind „normale“ Anleger, die in Publikumsfonds investieren. dpa

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