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Wirtschaft: Bundesverfassungsgericht gibt der IG Metall recht

KARLSRUHE .Eine Gewerkschaft darf Mitglieder ausschließen, die bei einer Betriebsratswahl auf einer konkurrierenden Liste kandidieren.

KARLSRUHE .Eine Gewerkschaft darf Mitglieder ausschließen, die bei einer Betriebsratswahl auf einer konkurrierenden Liste kandidieren.Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die IG Metall jetzt mit einer Beschwerde Erfolg.Die Gewerkschaft hatte vier Mitglieder ausgeschlossen, nachdem sich bei einer Betriebsratswahl in einer Automobilfabrik insgesamt neun ihrer Mitglieder auf einer konkurrierenden Liste hatten aufstellen lassen.Dagegen hatten sich die vier Betroffenen zunächst mit Erfolg bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gewehrt.Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist für eine Gewerkschaft ein geschlossenes Auftreten nach außen besonders bedeutsam.Die Glaubwürdigkeit ihrer Wahlaussagen und das Vertrauen in ihre Durchsetzungsfähigkeit hängen nach Auffassung der Karlsruher Richter wesentlich vom Eindruck der Geschlossenheit ab.Sie müsse deshalb notfalls Mitglieder auch maßregeln können, hieß es in dem Beschluß.

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