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Die Airlines fürchten durch die Luftverkehrs Wettbewerbsnachteile.

© dpa

Bundesverfassungsgericht: Luftverkehrssteuer ist rechtens

Die Luftverkehrssteuer sei ein Wettbewerbsnachteil, kritisierten die Airlines. Doch das Bundesverfassungsgericht sagt, sie sei mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die umstrittene Luftverkehrssteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, am Mittwoch, die seit 2011 erhobene Abgabe verletze nicht die Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen oder der Passagiere. Gegen die Steuer hatte das Land Rheinland-Pfalz geklagt. Die Steuer fällt auf Passagierflüge an, die von deutschen Flughäfen starten. Dem Bund spült sie jährlich rund eine Milliarde Euro in die Kassen. Die Luftverkehrsbranche sieht in der Steuer einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.(Az. 1 BV 3/11).

Die Steuer trifft vor allem die Regionalflughäfen

Rheinland-Pfalz hatte argumentiert, die Steuer habe vor allem für deutsche Regionalflughäfen in Grenznähe negative wirtschaftliche Auswirkungen. Da die Abgabe in Nachbarländern wie Luxemburg, Belgien oder den Niederlanden nicht erhoben werde wichen viele Passagiere zu ausländischen Flughäfen aus.

Nach dem Urteil will die deutsche Luftfahrtbranche weiter gegen die Luftverkehrssteuer kämpfen. „Wir werden weiter politisch gegen die Steuer vorgehen“, sagte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Klaus-Peter Siegloch. Er bezeichnete die Ticketabgabe als „Schadsteuer“ für die Wirtschaft.

Der Flughafenverband ADV appellierte an die Bundesregierung, die Steuer abzuschaffen: „Die Luftverkehrsteuer ist eine Wachstumsbremse, die wir uns in Zeiten sich verdüsternder Konjunkturaussichten erst recht nicht leisten können“, sagte Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV). rtr/dpa

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