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Bundesverwaltungsgericht: Frankfurter Airport droht dauerhaftes Nachtflugverbot

An diesem Mittwoch fällt die Entscheidung über Flugverbote in Frankfurt am Main. Berlin hat schon eine Regelung.

Leipzig - Rüdiger Rubel liebt Klarheit. Schon vor zwei Wochen bei der Verhandlung hatte der Richter am 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig keinen Zweifel daran gelassen, dass er das temporär verhängte Nachtflugverbot am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main für richtig hält.

Die Betroffenen – allen voran Lufthansa und der Flughafenbetreiber Fraport – wissen also eigentlich, was sie erwartet, wenn Rubel am heutigen Mittwoch sein abschließendes Urteil fällt: ein dauerhaftes Nachtflugverbot. Und doch schauen die Luftfahrt-Manager mit bangen Blicken nach Leipzig. Denn es könnte alles noch viel schlimmer für sie kommen. Etwa, wenn Richter Rubel gleich das gesamte Planfeststellungsverfahren für die vierte Landebahn in Frankfurt kippt. Schon in der Verhandlung hatte er moniert, dass die Landesregierung 17 Nachtflüge erlaubt hatte – ohne eine erneute Anhörung.

Auch die sogenannten Randstunden, jeweils die Stunde vor und nach dem Flugverbot (23 Uhr bis 5 Uhr), bereitet Kummer. Rubel sieht auch dort den Bedarf klarer Regelungen, um eine Ballung von Flügen zu verhindern. Ein „Katastrophenszenario“ findet Lufthansa-Chef Christoph Franz, denn dann wäre neben der Fracht auch der Passagierverkehr betroffen.

Damit nicht genug: Das heutige Urteil könnte der Auftakt zu einer bundesweiten Welle von Nachtflugverboten sein. „Ich habe die Sorge, dass auch in Köln-Bonn oder in Leipzig den Nachtflügen schon bald der Stecker gezogen werden könnte", sagt Dirk Steiger, Chef der auf Luftfracht spezialisierten Beratungsgesellschaft Aviainform: „Es sind Wahlen in Nordrhein-Westfalen, und jeder weiß, wie sehr das Thema Nachtflug in Frankfurt die Wahl des Oberbürgermeisters beeinflusst hat.“ Dort war vor zwei Wochen überraschend Boris Rhein, der Kandidat der CDU für den Posten des Oberbürgermeisters, gescheitert. Er konnte die Bürger beim Thema Fluglärm nicht überzeugen.

Die erste Bewährungsprobe für Köln-Bonn könnte schon bald kommen. Der US-Expressdienst UPS ist dabei, den niederländischen Rivalen TNT zu schlucken. „Die Amerikaner wollen zwar 300 Millionen Dollar in Köln investieren. Wenn aber jetzt auch in Köln die Debatte über ein Nachtflugverbot zunehmen sollte, dann werden die überlegen, ob sie dieses Geld nicht besser in Lüttich investieren sollten, wo TNT sein Frachtdrehkreuz hat", warnt Steiger.

Auch in Frankfurt stehen wegen des Nachtflugverbots Investitionen auf dem Spiel. Zwar will Karl Ulrich Garnadt, der Chef von Lufthansa Cargo, in Frankfurt bleiben. Aber die dort geplanten Investitionen über eine Milliarde Euro werden wohl massiv eingedampft. Und längst denkt Garnadt auch über eine Verkleinerung der Flotte nach.

Natürlich könne man aktuell ohne Nachtflüge auskommen, sagt Steiger: „Aber was ist in fünf, was ist in zehn Jahren? Die Arbeitsteilung in der globalisierten Welt wird weitergehen, damit wird der Flugverkehr wachsen, nur eben dann nicht mehr in Deutschland.“

Wie sich die Entscheidung auf Berlin auswirken wird

Bestehende Regelungen zu ändern, sei rechtlich extrem schwierig, sagen dagegen übereinstimmend Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, der Berliner Senatsverkehrsverwaltung und der Berliner Flughäfen. Deshalb werde sich das Urteil für Frankfurt nicht auf den neuen Flughafen in Schönefeld auswirken.

Für den künftigen Flughafen in Schönefeld sei der Nachtflugverkehr letztinstanzlich bereits geregelt, sagten alle Sprecher. Demnach sind Flüge, die nicht anders gelegt werden können, auch von 22 Uhr bis 23.30 Uhr möglich; bis 24 Uhr dürfen dann nur noch verspätete Maschinen landen. Morgens kann der planmäßige Flugverkehr um 5.30 Uhr beginnen, ab 5 Uhr dürfen nur Flugzeuge landen, die zu früh ankommen.

Eine solche bestehende Regelung zu ändern, sei rechtlich sehr schwer, hieß es im Bundesverkehrsministerium. Dort hat man auch der rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen klargemacht, dass deren Bemühungen, in Köln-Bonn ein Nachtflugverbot zu verhängen, keinen Erfolg haben würden. Die Genehmigung sieht einen durchgehenden Nachtflugverkehr vor.

An den Regeln für BER werde sich nichts mehr ändern, ist Flughafensprecher Ralf Kunkel überzeugt. Man habe dort einen „anwohnerfreundlichen und ausgewogenen Kompromiss“ gefunden. Ursprünglich war auch am neuen Flughafen ein 24-Stunden-Betrieb vorgesehen, der vom Bundesverwaltungsgericht aber gekippt worden war. (mit HB)

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