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Wirtschaft: Buße sinkt auf 110 Millionen Euro

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im größten Wettbewerbsverfahren seiner Geschichte gegen die Europäische Kommission entschieden. Das Gericht verringerte die 1994 von der Kommission gegen 41 Unternehmen und einen Verband der Zementindustrie verhängte Gesamtgeldbuße von 250 Millionen Euro auf 110 Millionen Euro.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im größten Wettbewerbsverfahren seiner Geschichte gegen die Europäische Kommission entschieden. Das Gericht verringerte die 1994 von der Kommission gegen 41 Unternehmen und einen Verband der Zementindustrie verhängte Gesamtgeldbuße von 250 Millionen Euro auf 110 Millionen Euro. Die Kommission hatte eine so hohe Geldstrafe verhängt, weil sie den Betroffenen vorwarf, ein Kartell zur Aufteilung des Marktes vereinbart zu haben.

Die Kommission war davon ausgegangen, dass das Zementkartell bei einem Treffen hochrangiger Vertreter am 14. Januar 1983 vereinbart worden war und zum Zeitpunkt der Entscheidung noch bestanden habe. Die Firmen aus 14 EU-Staaten sowie Norwegen und der Schweiz hätten sich auf die gegenseitige "Respektierung der Inlandsmärkte" geeinigt. Jedes Unternehmen habe auf Exporte in Nachbarländer verzichtet, wenn diese dort die Preise beeinträchtigt hätten.

Der EuGH teilte die Auffassung, dass ein Kartell existierte. Er widersprach der Kommission aber vor allem in zwei Punkten: Die angenommene Dauer des Kartells sei nicht bewiesen, was entscheidend für die Senkung der Geldstrafen war. Für die Heidelberger Zement AG verringerte sich die Geldbuße von 15,65 Millionen Euro auf 7,06 Millionen Euro, für die Dyckerhoff AG sinkt die Strafe von 13,28 auf 7,06 Millionen Euro. Ebenfalls für unbewiesen hielt das Gericht, dass alle genannten Unternehmen dem Kartell angehörten. Unter anderen gehen die deutschen Unternehmen Nordcement und Alsen AG sowie der Bundesverband der deutschen Zementindustrie straffrei aus, weil keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Die Unternehmen und der Verband hatten ihre Klage gegen die Kommissionsentscheidung vor allem mit Formfehlern und unzureichender Information durch die Kommission begründet. Das Gericht erkannte diese Vorwürfe im Wesentlichen an.

msb

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