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Wirtschaft: CDU-Wirtschaftsrat ist dagegen und kündigt Verfassungsklage an

Im Streit um die Ausweitung der Mitbestimmung in deutschen Unternehmen hat der Wirtschaftsrat der CDU damit gedroht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, sollten die Vorstellungen von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) Gesetz werden. Dieter Murmann, der Vorsitzende der CDU-Wirtschaftsvereinigung, sagte am Mittwoch in Berlin, insbesondere die Möglichkeit, Betriebsräte schon ab einer Unternehmensgröße von drei statt heute fünf Mitarbeitern gründen zu können, tangiere die Eigentumsgarantie in Artikel 14 des Grundgesetzes.

Im Streit um die Ausweitung der Mitbestimmung in deutschen Unternehmen hat der Wirtschaftsrat der CDU damit gedroht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, sollten die Vorstellungen von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) Gesetz werden. Dieter Murmann, der Vorsitzende der CDU-Wirtschaftsvereinigung, sagte am Mittwoch in Berlin, insbesondere die Möglichkeit, Betriebsräte schon ab einer Unternehmensgröße von drei statt heute fünf Mitarbeitern gründen zu können, tangiere die Eigentumsgarantie in Artikel 14 des Grundgesetzes. "Wir haben ohnehin hier zu Lande den weltweit höchsten Standard in der Mitbestimmung." Eine Ausweitung würde Deutschland im weltweiten Standortwettbewerb schaden und Investitionskapital in andere Länder lenken, warnte Murmann. Auch der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT), Hans-Peter Stihl, hatte unlängst mit dem Gang nach Karlsruhe gedroht, sollte die Mitbestimmung ausgeweitet werden.

Hintergrund des Streits sind die Pläne des Arbeitsministers, das Betriebsverfassungsgesetz zu reformieren, das aus dem Jahre 1972 stammt. Riester will mit dem Gesetz den veränderten Strukturen in der Wirtschaft Rechnung tragen: Immer weniger Menschen arbeiten als abhängige Vollzeitkräfte, immer mehr Unternehmen werden als kleine Einheiten ausgegliedert und haben keine Mitarbeitervertretung, Betriebe und Arbeitsabläufe werden anders organisiert, vor allem in der so genannten Neuen Wirtschaft. Heute wird nur noch ein gutes Drittel der Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten, 1981 war es noch mehr als die Hälfte. Riester und die Bündnisgrünen wollen die Möglichkeiten zur Mitbestimmung auf Unternehmensfelder wie Weiterbildung, Qualifizierung und Umweltschutz ausdehnen, das Verfahren der Betriebsratswahl vereinfachen und die Vertretung der Arbeitnehmerrechte bei Fusionen und Übernahmen sichern.

Dagegen laufen die Arbeitgeber Sturm und wollen ihre Bedenken mit Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) beim nächsten Termin des Bündnisses für Arbeit im Juli besprechen. Die Gewerkschaften aber lehnen dies ab. Der Vorsitzende der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), Roland Issen, appellierte an die Bundesregierung, sich durch die Drohung des Wirtschaftsrates nicht von der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes abbringen zu lassen. Dem Tagesspiegel sagte er, beim Hinweis auf die Eigentumsgarantie in der Verfassung müsse auch daran erinnert werden, dass nach dem Grundgesetz der Gebrauch von Eigentum "zugleich dem Wohle der Allgemeinheit" dienen solle. Diese Verpflichtung aber werde von den Unternehmern in wachsendem Maße missachtet, kritisierte Issen.

Der Deutsche Gewerkschaft-Bund (DGB) lehnte das Vorhaben der CDU ebenfalls ab. Studien zufolge sei die deutsche Regelung der Mitbestimmung ein Standortvorteil, kein Nachteil, so ein Sprecher. Gebe es keine Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes, wäre dies "das schleichende Ende der Institution Betriebsrat". Das Recht auf Demokratie dürfe nicht am Betriebstor enden.

brö

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