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CHARTA FÜR GUTE ARBEITSBEZIEHUNG: VW stärkt weltweit die Mitarbeiterrechte

Volkswagen will mit einer „Charta der Arbeitsbeziehungen“ für alle Standorte die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer stärken. Wie Europas größter Autohersteller mitteilte, gibt es künftig Informations-, Konsultations- oder Mitbestimmungsrechte unter anderem bei folgenden Themen: Personelles und Soziales, Arbeitsorganisation, Bezahlung, Aus- und Weiterbildung und Arbeitssicherheit.

Volkswagen will mit einer „Charta der Arbeitsbeziehungen“ für alle Standorte die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer stärken. Wie Europas größter Autohersteller mitteilte, gibt es künftig Informations-, Konsultations- oder Mitbestimmungsrechte unter anderem bei folgenden Themen: Personelles und Soziales, Arbeitsorganisation, Bezahlung, Aus- und Weiterbildung und Arbeitssicherheit. Die Umsetzung der neuen Richtlinie erfolgt an den einzelnen Standorten in Vereinbarungen zwischen Werksmanagement und Arbeitnehmervertretung. Die Charta sieht weiter vor, dass mindestens einmal im Jahr eine Belegschaftsversammlung stattfindet, „in der die Geschäftsleitung über die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung des Standortes sowie über das Personal- und Sozialwesen informiert“. Damit findet eine ähnliche Vorschrift des deutschen Betriebsverfassungsrechts künftig Anwendung in VW- Fabriken in Mexiko oder Brasilien, Indien, China, Tschechien oder den USA. Tsp

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