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Wirtschaft: Checkliste zum Jahreswechsel - was Sie jetzt noch erledigen müssen, um auf den letzten Drücker noch Geld sparen zu können

Jetzt wird es aber Zeit! Wenn es ums Geld geht, dann müssen viele Termine bis zum Ende dieses Jahres eingehalten werden.

Jetzt wird es aber Zeit! Wenn es ums Geld geht, dann müssen viele Termine bis zum Ende dieses Jahres eingehalten werden. Die wichtigsten Tipps von A wie Autounfall bis Z wie Zahnersatz

Bausparen: Haben Sie ein Bausparkonto und Anspruch auf die Wohnungsbauprämie? Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen die Grenze von 50 000 beziehungsweise 100 000 Mark pro Jahr (alleinstehend/verheiratet) nicht übersteigt. Ihr Brutto-Gehalt kann wesentlich darüber liegen. Zahlen Sie für 1999 den höchstmöglichen Betrag auf den Bausparvertrag: 1000 beziehungsweise 2000 Mark, je nachdem, ob Sie ledig oder verheiratet sind. Dann gibt es die maximale Prämie von 100/200 Mark.

Rentenbeiträge: Überweisen Sie als Hausfrau freiwillig Beiträge auf Ihr Rentenkonto bei der BfA oder LVA? Und haben Sie vor 1984 schon für mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt und dieses seither Monat für Monat fortgesetzt? Dann vergessen Sie nicht, auch für 1999 zwölf Beiträge (Mindestbeitrag in Westdeutschland: 128 Mark von Januar bis März, 123 Mark ab April 1999; Mindestbeitrag im Osten: 108 Mark von Januar bis März, 104 Mark ab April) zu überweisen. Sonst verlieren Sie Ihren Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie sind von Beitragszahlungen allerdings unter anderem dann befreit, wenn Sie ein Kind unter zehn Jahren erziehen. Die Beiträge für das Jahr 1999 können Sie zwar auch noch bis zum 31. März 2000 überweisen. Aber Vorsicht: Sollten Sie vorher berufs- oder erwerbsunfähig werden, dann gehen Sie leer aus.

Resturlaub: Steht Ihnen noch Urlaub für das Jahr 1999 zu? Dann sollten Sie ihn bis zum 31. Dezember 1999 nehmen. Oder vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass der Urlaubsrest auf 2000 übertragen wird. Ihr Chef muss zustimmen, wenn Sie 1999 Ihren Urlaub noch nicht (voll) genommen haben, weil zum Beispiel im Betrieb zu viel zu tun war oder Sie krank geworden sind. "Übertragener" Urlaub muss dann bis spätestens zum 31. März 2000 genommen sein, sonst verfällt er - es sei denn es gilt nach dem Tarifvertrag eine günstigere Regelung oder Sie treffen eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber.

Steuererklärung: Haben Sie Ihre Steuererklärung für 1997 noch nicht beim Finanzamt abgegeben? Dann können Sie das bis zum 31. Dezember 1999 nachholen, sonst gehen Erstattungsansprüche für 1997 endgültig verloren. Am besten ist es, die Steuererklärung "zeitnah" (also im Frühjahr 2000 für 1999) zu machen - Sie geben dem Fiskus sonst unnötig ein zinsloses Darlehen.

Steuerfreibetrag: Hatten Sie in diesem Jahr einen Freibetrag auf der Steuerkarte, etwa wegen hoher Werbungskosten? Und wird sich an den Beträgen im kommenden Jahr nichts Wesentliches ändern? Dann können Sie in einem vereinfachten Verfahren den Antrag für 2000 stellen. Erledigen Sie das bis spätestens Ende Dezember 1999, dann hält Ihr Arbeitgeber bereits ab Januar 2000 weniger Steuern ein. Entsprechendes gilt für neue Lohnsteuerermäßigungsanträge.

Zahnersatz: Sind Sie gesetzlich krankenversichert und waren Sie seit 1995 mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt, 1999 aber noch nicht? Dann lassen Sie Ihre Zähne auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 1999 untersuchen. Sonst bekommen Sie, wenn Sie im Jahr 2000 Zahnersatz benötigen, von Ihrer Krankenkasse nur einen Zuschuss von 50 Prozent. Bei "lückenlosem" Zahnarztbesuch 1995 bis 1999 dagegen steigt der Zuschuss auf 60 Prozent. Und wenn Sie einen jährlichen Zahnarztbesuch seit 1990 nachweisen können, dann würde im Jahr 2000 sogar ein Zahnersatzzuschuss von 65 Prozent fällig.

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