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Wirtschaft: Clement räumt Stromkunden mehr Rechte ein

Wirtschaftsminister: Verbraucher können sich in Zukunft gegen hohe Preise wehren – und Schadenersatz verlangen

Berlin. Verbraucher sollen in Zukunft bei Konflikten mit Energieversorgern mehr Rechte bekommen. Das sieht das neue Energiewirtschaftsgesetz der Bundesregierung vor, der im Entwurf dem Tagesspiegel am Sonntag vorliegt. Zuständig für Beschwerden und Schadenersatzforderungen gegen Betreiber von Erdgas- oder Stromnetzen wird künftig die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn sein, deren Befugnisse ab Juli auf den Energiemarkt ausgeweitet werden sollen. Diese Behörde kann in Zukunft auch anordnen, dass die Energieversorger zu Unrecht gemachte Gewinne abführen müssen. Verbraucherverbände begrüßen die Erweiterung der Kundenrechte gegen den Missbrauch von Netzmonopolen. Rechtsexperten sind aber skeptisch, ob die jetzt von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vorgeschlagenen „sehr weit gefassten Rechte“ praktikabel sind.

Nach dem Gesetzentwurf hat „jeder Betroffene“ einen Anspruch auf Prüfung seiner Vorwürfe gegen einen Netzbetreiber durch die Regulierungsbehörde. Erstmals so ausführlich in einem Gesetz verankert ist zudem, dass Fach- und Verbraucherverbänden Schadenersatzansprüche zugestanden werden. Und „betroffen ist“, so heißt es, „wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist“. Das Gesetz akzeptiert aber nur Verbände, denen eine „erhebliche Zahl von Unternehmen angehört“. Damit soll verhindert werden, dass unbedeutende Verbände die Rechtslage ausnutzen.

Mit der Einrichtung des von der EU geforderten Energie-Regulierers in Deutschland wird die Aufsicht über die seit fünf Jahren liberalisierte Energiewirtschaft kompliziert. Die Bonner Behörde unter Leitung von Matthias Kurth kontrolliert ausschließlich die Strom- und Erdgasnetze. Sie achtet darauf, dass die Netzmonopolisten keine übertriebenen Preise für die Durchleitung von Energie durch ihre Leitungen fordern. Das Kartellamt, das sich auch um diese Aufgabe beworben hatte, wird weiter den Wettbewerb zwischen allen Energieversorgern prüfen. Und die Wirtschaftsminister der 16 Bundesländer bleiben zuständig für die Preisaufsicht.

Energierechtsexpertin Ines Zenke von der Kanzlei Becker, Büttner, Held bezweifelt, ob die sehr allgemeinen Formulierungen zum Beschwerderecht praktikabel sind. Das Gesetz könne dem „Missbrauch Tür und Tor öffnen“, weil keine hinreichende Begründung für eine Beschwerde verlangt werde. Es reiche schon, den Verdacht zu äußern, dass ein Versorger überhöhte Preise verlange, warnt die Juristin. Schon heute würden die Gerichte mit Dutzenden Verfahren und pauschalen Vorwürfen blockiert. „Die Klagen“, sagt Zenke, „sind teilweise einfach nur kopiert“.

Um das Beschwerderecht auch zur scharfen Waffe gegen Energieversorger zu machen, will Minister Clement zudem zu Unrecht gemachte Gewinne von den Unternehmen eintreiben. „Der Betroffene kann an Stelle des Schadenersatzes den anteiligen Gewinn, den das Unternehmen durch den Verstoß erlangt hat, verlangen“, heißt es zur Frage der Schadenersatzpflicht. Diese Abschöpfung des „wirtschaftlichen Vorteils“ muss von der Regulierungsbehörde angeordnet werden. Ziel solcher Regelungen: Gesetzesverstöße sollen sich nicht mehr lohnen,

Auch im künftigen Kartellgesetz soll ein Beschwerderecht der Verbände verankert werden. Das ist ein „interessantes Instrumentarium, das jetzt in zahlreichen Gesetzes eingeführt wird“, sagt Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Verbandsklagerechte gibt es bislang nur bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verstößen gegen das Wettbewerbsgesetz (UWG). Doch diese Waffen gelten unter Experten als relativ stumpf. Die Verbraucherzentralen begrüßen daher ausdrücklich die neuen Regeln. Sie dürften das Kartellamt allerdings nicht von ihrer Überwachungpflicht entbinden, sagt von Braunmühl. Unverständlich ist für ihn aber, dass das neue Telekommunikationsgesetz keine vergleichbaren Regelungen wie in der Energiewirtschaft vorsieht. Dabei kommen beide Gesetze aus dem Wirtschaftsministerium. Und beide betreffen in Zukunft dieselbe Behörde.

Dieter Fockenbrock

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