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Wirtschaft: Corporate Governance

Corporate Governance bedeutet frei übersetzt: Gute Unternehmensführung. Unter dem Begriff Corporate Governance versteht man nicht nur Richtlinien für Führungskräfte, sondern auch für das Zusammenspiel von Eigentümern, also den Aktionären, sowie Vorstand und Aufsichtsrat.

Corporate Governance bedeutet frei übersetzt: Gute Unternehmensführung. Unter dem Begriff Corporate Governance versteht man nicht nur Richtlinien für Führungskräfte, sondern auch für das Zusammenspiel von Eigentümern, also den Aktionären, sowie Vorstand und Aufsichtsrat. Seit Anfang 2002 existiert in Deutschland ein Corporate Governance Kodex (siehe Seite 19), der von einer Regierungskommission ausgearbeitet wurde. Darin enthalten sind neben geltendem Recht auch Empfehlungen und Anregungen. Der Kodex enthält zum Beispiel die Anregung, die Vorstandsgehälter individuell zu veröffentlichen. Damit soll die Unternehmensführung transparenter werden. Von einer solchen Anregung können die Unternehmen allerdings kommentarlos abweichen. Zu den Empfehlungen gehört, dass der Vorstand einen Sprecher oder Vorsitzenden haben soll. Eine Abweichung davon müssen die Unternehmen ausdrücklich begründen. ueb

LEXIKON

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