zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Daimler-Chrysler: Aktienoptionsplan zulässig

Der Autobauer Daimler-Chrysler darf seine 6500 Top-Manager mit Aktienoptionen belohnen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch den bestehenden Aktienoptionsplan des Autobauers.

Der Autobauer Daimler-Chrysler darf seine 6500 Top-Manager mit Aktienoptionen belohnen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch den bestehenden Aktienoptionsplan des Autobauers. Ein Gerichtssprecher sagte, das Programm verstoße nicht gegen das Aktienrecht. Der entsprechende Beschluss der Hauptversammlung im April vergangenen Jahres sei ordnungsgemäß ergangen. Gegen den Optionsplan hatte die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) geklagt.

Ein Sprecher von Daimler-Chrysler sagte, dass Unternehmen fühle sich in seiner Auffassung bestätigt. Die Sdk will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten wird.

Der Gerichtssprecher erklärte, das Informationsrecht der Anteilseigner sei nicht beschnitten worden. Die Fragen zu dem Aktienoptionsprogramm seien in ausreichender Form beantwortet worden. Mit seinem Urteil bestätigte das Oberlandesgericht nun einen Richterspruch aus der Vorinstanz. Der Plan sieht vor, dass Optionsrechte auf bis zu 96 Millionen Aktien des Autobauers für die Top-Manager mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren gewährt werden können. Mit dem Programm will das Unternehmen seine Attraktivität für Führungskräfte steigern. Zum Bezugskreis der Berechtigten gehören 6500 Manager des Konzerns, wobei allein 15 Prozent der Papiere für den Vorstand reserviert sind.

Die Ausübung der Rechte ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kurs der Daimler-Chrysler-Aktie um mehr als 20 Prozent über einem vorher festgelegten Referenzkurs liegt. Der Anwalt der SdK, Hans Norbert Götz, hatte bemängelt, dass der Hauptversammlung die Kosten des Aktionoptionsprogramms nicht vorgelegt worden seien. Auf der Aktionärsversammlung war der Plan mit einer Mehrheit von über 95 Prozent gebilligt worden. Neben der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hatte auch der Betriebswirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger gegen Daimler-Chrysler geklagt. Er hatte kritisiert, dass der Optionsplan nicht an einen entsprechenden Branchenindex gekoppelt worden sei. Wenger hatte bereits vor über zwei Jahren gegen den Optionsplan der früheren Daimler-Benz AG eine Klage in zwei Instanzen verloren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false