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Wirtschaft: Das Arbeitslosengeldwird nun anders berechnet

FŸr neue AntrŠge gilt eine unterschiedliche BemessungsgrundlageVon WOLFGANG B†SERDas neue Recht der Arbeitslosenversicherung hat auch die Regeln fŸr die Bemessung des Arbeitslosengeldes geŠndert.So werden jetzt nicht mehr die Verdienste der letzten sechs, sondern jene der letzten zwšlf Monate der Berechnung zugrundegelegt.

FŸr neue AntrŠge gilt eine unterschiedliche BemessungsgrundlageVon WOLFGANG B†SER

Das neue Recht der Arbeitslosenversicherung hat auch die Regeln fŸr die Bemessung des Arbeitslosengeldes geŠndert.So werden jetzt nicht mehr die Verdienste der letzten sechs, sondern jene der letzten zwšlf Monate der Berechnung zugrundegelegt.Je nach Arbeitsentgelt kann das Vorteile oder Nachteile gegenŸber dem bisherigen Recht bringen.Dem Gesetzgeber ging es darum, mšgliche Manipulationen zu erschweren. Vorteile bringt das neue Recht auf jeden Fall fŸr Arbeitslose, die †berstunden geleistet haben.Nach bisherigem Recht wurde Arbeitslosengeld nur von dem Lohn berechnet, der in der tariflichen Arbeitszeit erzielt wurde.†berstunden und entsprechende ZuschlŠge wurden nicht berŸcksichtigt. Nunmehr gilt: Das Arbeitslosengeld wird ohne RŸcksicht auf die Arbeitszeit nach dem Arbeitsentgelt berechnet, von dem BeitrŠge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden Ð also einschlie§lich der †berstunden und der ZuschlŠge.Dies gilt allerdings nur fŸr "neueÒ AnsprŸche, die seit dem 1.Januar 1998 entstanden sind.Alte Leistungsbescheide der ArbeitsŠmter werden nicht auf das neue Recht umgestellt. Wie bisher bleiben allerdings auch kŸnftig Ð trotz Beitragsentrichtung Ð sogenannte Einmalzahlungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes au§en vor, also beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld.Das Bundesverfassungsgericht hat diese, schon im alten Recht vorgesehene Regelung fŸr grundgesetzwidrig angesehen, weswegen inzwischen erneut ein Verfahren in Karlsruhe anhŠngig ist. Keine guten Nachrichten bringt das neue Gesetz ferner den Arbeitslosen, die wegen gesundheitlicher EinschrŠnkungen nur noch fŸr eine geringere Arbeitszeit zur VerfŸgung stehen.Bisher haben solche EinschrŠnkungen beim Arbeitslosengeld (anders als bei der Arbeitslosenhilfe) grundsŠtzlich keine Auswirkung bei der Leistungsbemessung gehabt.KŸnftig wird das Arbeitslosengeld fŸr Bezieher, die aus GesundheitsgrŸnden nur noch eine geringere Zahl von Arbeitsstunden leisten kšnnen, entsprechend herabgesetzt.Dies gilt aber nur fŸr AnsprŸche, die seit dem 1.Januar 1998 entstanden sind.Schlie§lich noch etwas Positives: die neue Bestandsschutzregelung fŸr diejenigen, die zuletzt weniger verdient haben als vorher.Das Arbeitsamt mu§ kŸnftig eine Vergleichsberechnung durchfŸhren: Wurde innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen, so ist als Bemessungsentgelt mindestens das frŸhere, an die Lohnentwicklung angepa§te (d.h.dynamisierte) Entgelt anzusetzen.

WOLFGANG B†SER

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