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Wirtschaft: Das Arbeitszimmer ist keine Privatsache mehr

Bundestag beschließt Neuregelung: Kosten können künftig wieder von der Steuer abgesetzt werden

Berlin - Hunderttausende Steuerzahler können ab dem kommenden Jahr die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause wieder von der Steuer absetzen. Das hat der Bundestag am Donnerstagabend im Rahmen des Jahressteuergesetzes beschlossen. Wer zu Hause arbeitet und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommt, kann künftig bis zu 1250 Euro im Jahr für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Das betrifft vor allem Lehrer. 2007 war dieser Steuervorteil gestrichen worden, seitdem konnten nur noch Steuerzahler, bei denen das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, die Kosten weiterhin geltend machen – allerdings in unbegrenzter Höhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Einschränkung aber Ende Juli für verfassungswidrig erklärt.

„Die Finanzämter erledigen von sich aus alle offenen Fälle ab dem Jahr 2007“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Freitag. Wer gegen die Nichtanerkennung des Arbeitszimmers im Steuerbescheid Einspruch eingelegt hat, muss nichts tun. Das gilt auch rückwirkend für die Jahre 2007, 2008 und 2009. Seit dem 1. April 2009 sind alle Steuerbescheide hinsichtlich der Anerkennung des Arbeitszimmers von Amts wegen vorläufig ergangen. Auch diese Fälle werden jetzt von den Finanzämtern automatisch aufgegriffen.

Pech haben dagegen diejenigen, die nach der Neuregelung im Jahr 2007 das Arbeitszimmer in der Steuererklärung nicht mehr aufgeführt haben. Sollten die Steuerbescheide nicht aus anderen Gründen noch offen sein – etwa weil man Einspruch in anderer Sache eingelegt hat oder der Bescheid vom Finanzamt unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt worden ist –, können die Betroffenen nicht auf eine Nachzahlung vom Finanzamt hoffen.

Die Neuregelung zahlt sich für die betroffenen Steuerzahler aus, weiß Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg: „Beim Arbeitszimmer kommen schnell mal 600 oder 700 Euro im Jahr zusammen.“ Mieter können die Miete sowie die Nebenkosten für das Arbeitszimmer anteilig von der Steuer absetzen. Haus- und Wohnungseigentümer können die Kreditzinsen, Abschreibungen, Reparaturen und Nebenkosten anteilig geltend machen. Heike Jahberg

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