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Wirtschaft: Das Blaue vom Himmel

Betrügereien am Telefon nehmen zu. Jetzt will die Politik einschreiten

Vom Saulus zum Paulus? Viele Firmen, die früher Verbrauchern am Telefon die Teilnahme an Gewinnspielen ans Herz gelegt haben, geben sich jetzt als Verbraucherschützer aus. Genervten Bürgern bieten sie angeblich Schutz vor weiteren Belästigungen am Telefon. Doch Saulus bleibt Saulus, denn für den neuen Service sei leider eine einmalige Gebühr fällig, sagen die Anrufer und bitten um die Kontonummer. Erfahren sie diese, buchen die Firmen so lange kleine Beträge ab, bis die Kunden das merken und ihre Bank auffordern, die Selbstbedienung zu stoppen. Wer die Kontonummer klugerweise für sich behält, bekommt stattdessen einen Brief mit vermeintlich wichtigen Dokumenten per Nachnahme. Wer den Postboten auszahlt und später merkt, dass er für sein Geld nur wertlose Listen erhalten hat, steht mit leeren Händen da, weiß Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. „Die Auftraggeber sind längst über alle Berge.“

DIE FÄLLE HÄUFEN SICH

Strafbare Betrügereien am Telefon haben nach Einschätzung der Verbraucherschützerin „unglaubliche Ausmaße“ angenommen. Jetzt will die Politik einschreiten. In der vergangenen Woche hat sich der Bundestag mit der Frage beschäftigt, wie man den Betrug am Telefon und das Unterschieben von Verträgen verhindern kann. Parallel dazu hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bereits Verbände, Verbraucherschützer, die Bundesnetzagentur und die Bundesländer um ihre Einschätzungen und Vorschläge gebeten. Anfang vergangener Woche endete die Antwortfrist, nun sollen die Berichte ausgewertet werden. Bis zum Jahresende will die Ministerin erste Ergebnisse präsentieren, sagt ein Ministeriumssprecher.

VERBOTENE WERBEANRUFE

Der Kampf gegen die Abzocke am Telefon spielt sich an zwei unterschiedlichen Fronten ab. Seit dem vergangenem Jahr verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Anrufe von Firmen bei Verbrauchern, wenn diese nicht zuvor ihr Einverständnis gegeben haben. In der Politik mehren sich jedoch die Zweifel an der Wirksamkeit der Regelung. Die Verbraucherminister der Länder forderten auf ihrer letzten Konferenz einen besseren Schutz der Verbraucher vor Verträgen, die ihnen am Telefon angedreht worden sind. Damit der Vertragsschluss gültig ist, soll der Kunde ihn noch einmal ausdrücklich bestätigen, regen die Länderminister an. „Das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung ist ein zahnloser Tiger“, meint Erik Schweickert, verbraucherpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Auch er fordert „eine schriftliche Bestätigungslösung durch Unterschrift des Kunden“ für telefonisch geschlossene Verträge. Das soll zumindest dann gelten, wenn der Verbraucher angerufen worden ist. „Es kann nicht sein, dass Verträge aus Telefonwerbung Rechtsgültigkeit erlangen, wenn Anrufe unrechtmäßig erfolgt sind“, meint der Verbraucherpolitiker.

BETRUG AM TELEFON

Häufiger sind nach Meinung der Verbraucherschützer inzwischen aber die Fälle, in denen Menschen am Telefon vorsätzlich betrogen und belogen werden. Zwar ist Betrug strafbar, doch in der Praxis haben die Betrüger wenig zu befürchten. Selbst wenn die Bürger Strafanzeige stellen, passiert wenig. Weil die Fälle nicht zentral erfasst werden, wird die Dimension oft unterschätzt. Falls die Polizei doch ermittelt, laufen die Ermittlungen nicht selten ins Leere. „Die Call-Center sitzen oft in der Türkei“, heißt es bei der Berliner Polizei, „wir haben Probleme, die Täter zu finden“.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften die Strafverfolgung intensivieren. Auch die Bundesnetzagentur hält das für den richtigen Weg. Behördenchef Matthias Kurth fühlt sich durch neue Ermittlungen in Mannheim bestätigt. Wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und der strafbaren Werbung in 161 Fällen erhob die Staatsanwaltschaft Ende September gegen drei Geschäftsleute aus dem Raum Offenburg Anklage beim Landgericht Mannheim. Die drei sollen über eine Offenburger Firma zwischen Januar 2007 und Mai 2008 Millionen von schriftlichen Gewinnversprechen an zumeist ältere Leute im ganzen Bundesgebiet versandt haben. Die Verbraucher wurden aufgefordert, eine 0900er-Rufnummer mit Minutenpreisen von 1,99 Euro bis 2,99 Euro anzurufen. Ziel war es, das computergesteuerte Telefongespräch künstlich in die Länge zu ziehen und so Telefongebühren zu kassieren. Mit Erfolg: Über 300 000 Anrufe sind bei den teuren Nummern eingegangen, der Schaden wird auf über 5,4 Millionen Euro geschätzt.

„Der Fall zeigt, dass engagierte Staatsanwälte den Telefonbetrügern das Handwerk legen können und dass eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft diesen Erfolg noch optimieren könnte“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Seine Behörde flankiert die Ermittlungen der Staatsanwälte. Parallel zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft ordnete die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 der 0900er-Rufnummern an, für neun der abgeschalteten Rufnummern sprach die Behörde zudem ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot aus. Betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen, wenn sie diese Nummern angerufen haben.

Die betroffenen Nummern finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de

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