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Wirtschaft: Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 1996 für unzulässig erklärt - die Beschwerde wurde abgelehnt

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Lernmittelherstellers Landré (Gronau) durch den Berliner Papier- und Bürowarenhersteller Herlitz im Jahre 1996 zu Recht für unzulässig erklärt. Das Berliner Kammergericht wies am Mittwoch die Beschwerde von Herlitz gegen die Untersagung durch das Bundeskartellamt zurück.

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Lernmittelherstellers Landré (Gronau) durch den Berliner Papier- und Bürowarenhersteller Herlitz im Jahre 1996 zu Recht für unzulässig erklärt. Das Berliner Kammergericht wies am Mittwoch die Beschwerde von Herlitz gegen die Untersagung durch das Bundeskartellamt zurück. Herlitz kündigte einerseits Beschwerde beim Bundesgerichtshof an, weil die Entscheidung des Kammergerichtes der tatsächlichen verschärften Wettbewerbslage in Deutschland nicht Rechnung trage, wie das Unternehmen mitteilte.

Andererseits beruft sich Herlitz darauf, dass das Verfahren insgesamt gegenstandslos werde, da der Konzern 1999 durch den Verkauf der Immobilientochter Herlitz Falkenhöh AG die für die Fusionskontrolle relevante Umsatzgröße von einer Milliarde Mark unterschreiten werde. Herlitz unterstellt, dass das Bundeskartellamt seine Untersagung rückwirkend für nichtig erklären wird.

Ein Sprecher des Bundeskartellamtes sagte am Mittwoch dem Tagesspiegel, dass man diese Argumentation von Herlitz sehr genau prüfen werde. Der Berliner Papierkonzern hatte Landré offiziell 1996 übernommen. Das Kartellamt ging jedoch davon aus, dass der Zusammenschluss bereits drei Jahre zuvor erfolgt sei, weil Herlitz damals durch einen Treuhänder die wirtschaftliche Leitung beim zweitgrößten deutschen Lernmittel-Hersteller übernommen habe. Bei Durchsuchungen mehrerer Papierwarenhersteller wegen Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen im März 1996 war entsprechendes Belastungsmaterial sicher gestellt worden. Landré, so das Kartellamt, sei von der Neptuno Beteiligungsgesellschaft, einer Tochter der Kölner Bank Sal.Oppenheim, nur treuhänderisch übernommen worden. Herlitz habe aber von Anfang an das wirtschaftliche Risiko getragen.

Das Kartellamt untersagte daraufhin 1997 den Vollzug der Fusion von Herlitz und Landré nachträglich. Nach Ansicht der Bonner Wettbewerbshüter war die überragende Marktstellung von Herlitz beim Angebot von Schulheften, Zeichenblocks, Ringbucheinlagen, Brief-, Schreib- und Kollegblocks deutlich verstärkt worden. In seiner Beschwerde hatte Herlitz argumentiert, dass die Fusion keine Auswirkungen auf den Wettbewerb habe. Ein Indiz dafür seien die hohen Verluste des Unternehmens.

Der Herlitz-Konzern hat 1998 mit 67 Millionen DM Verlust abgeschlossen. Für 1999 ist eine weitere Ergebnisverbesserung geplant. Die positiven Auswirkungen der Restrukturierungen sollen sich aber erst im Jahr 2000 zeigen. Die Immobilientochter Falkenhöh wurde im August an die Hamburger RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG verkauft. Der Kurs der Herlitz-Aktie sank am Mittwoch-Mittag auf 21,20 Euro nach einem Schlusskurs von 21,80 Euro am Vortag.

asi

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