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Wirtschaft: „Das Geld gibt es brutto für netto“

Die wichtigsten Fragen der Leser zu 400-Euro-Jobs: Wo gibt es den Haushaltsscheck, und wann kürzt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld?

TAGESSPIEGEL–TELEFONAKTION: WIE FUNKTIONIERT EIN MINI–JOB?

Wie läuft das mit den neuen Minijobs, kann ich wirklich meinen gesamten Lohn behalten? Werden Nebenjobs auf das Arbeitslosengeld angerechnet und muss ich mich krankenversichern? Fragen über Fragen: Bei der TagesspiegelTelefonaktion zu den neuen 400-Euro-Jobs hatten die Experten jede Menge zu tun. Was Bettina Bethge von der Industrie- und Handelskammer Berlin, Harald Böhm von der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft, Michael Laßok von der Unfallkasse Berlin und Anne-Carola Sauer vom Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg den Lesern geraten haben, lesen Sie hier:

Ich habe eine Putzstelle und verdiene dort 400 Euro. Kann ich das ganze Geld brutto für netto behalten?

Ja, seit dem 1. April gilt für so genannte Minijobs, dass Arbeitnehmer bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro weder Beiträge an die Sozialversicherung noch Steuern zahlen müssen.

Ich möchte eine Babysitterin für meine Tochter einstellen. Was muss ich tun?

Wenn Ihre Babysitterin nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, können Sie Ihre neue Hilfe unbürokratisch bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das so genannte Haushaltsscheckverfahren. Sie brauchen nur den entsprechenden Vordruck auszufüllen, die von Ihnen zu zahlenden Beiträge werden dann per Haushaltsscheck und Einzugsermächtigung einfach von der Minijob-Zentrale abgebucht.

Wo bekomme ich das Haushaltsscheck-Formular?

Sie können den Vordruck im Internet unter www.minijob-zentrale.de herunterladen oder telefonisch bestellen (siehe unten).

Muss ich meine Haushaltshilfe versichern?

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Haushaltshilfe gegen Unfälle zu versichern. In Berlin ist die Unfallkasse Berlin zuständig (Tel.: 030/7624-1169), für Brandenburger die Unfallkasse Brandenburg (Tel.: 0335/5216-0).

Was kostet die Versicherung?

Das hängt von der Zahl der Arbeitsstunden ab. Arbeitet Ihre Hilfe maximal zwei Monate im Kalenderjahr oder ganzjährig höchstens 10 Wochenstunden, wird ein Jahresbeitrag von 45 Euro fällig. Absolviert der Minijobber mehr Stunden, müssen Sie 90 Euro an die Unfallkasse zahlen.

Gibt die Unfallkasse die Daten an das Finanzamt weiter?

Nein. Außerdem haben private Arbeitgeber auch die Möglichkeit, Ihre Haushaltshilfe anonym anzumelden. Sie brauchen den Namen Ihrer Hilfskraft nicht anzugeben.

Leitet die Bundesknappschaft? die Daten weiter?

Nein, die Bundesknappschaft gibt die Abgaben, die die Arbeitgeber für die Renten- und Krankenversicherung der Minijobber zahlen müssen, an die jeweiligen Sozialversicherungsträger weiter. Außerdem führt die Knappschaft die anfallenden Steuern pauschal an das Bundesfinanzministerium ab. Aber es gibt keine individuellen Meldungen an andere Behörden.

Ich bekomme 1000 Euro Arbeitslosengeld im Monat. Was passiert, wenn ich einen 400-Euro-Job übernehme?

Dann müssen Sie mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld rechnen. Was Ihnen am Ende übrig bleibt, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Berater beim Arbeitsamt durchrechnen.

Ich bin arbeitslos gemeldet und könnte jetzt 20 Stunden in der Woche kellnern. Kann es Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt geben?

Ja, denn Arbeitslose dürfen nur Jobs annehmen, bei denen sie weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Sonst werden Arbeitslosengeld und -hilfe gestrichen.

Kann ich als Minijobber meine Rentenbeiträge aufstocken?

Wenn Sie bei einem Unternehmen arbeiten und dort einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 12 Prozent Ihres Arbeitsverdienstes. Wenn Sie möchten, können Sie diesen aus eigener Kraft um 7,5 Prozent aufstocken, so dass Sie dann den regulären Rentenbeitrag von 19,5 Prozent zahlen. Der Vorteil: Sie erwerben dann vollwertige Beitragszeiten. Allerdings sind die Rentenansprüche nicht sonderlich hoch. Grundsätzlich ist eine Aufstockung auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen möglich. Allerdings führen private Arbeitgeber nur einen Pauschalbeitrag von fünf Prozent an die Rentenkasse ab. In diesem Fall müssten Sie sogar 14,5 Prozent aus eigener Tasche zahlen. Das dürfte sich in den meisten Fällen nicht lohnen.

Ich helfe gelegentlich in einem Friseurgeschäft aus und verdiene dort 600 Euro im Monat. Ist das auch ein Minijob?

Nein. Arbeitnehmer, die mehr als 400 Euro und nicht mehr als 800 Euro verdienen, haben keine Mini-Jobs, sondern so genannte Midi-Jobs. Für diese gilt eine Gleitzone: Die Arbeitnehmer sind nicht von allen Abgaben befreit, aber sie zahlen geringere Beiträge an die Sozialversicherung als regulär Beschäftigte. Dabei gilt: Je weniger man verdient, desto geringer sind die Abgaben.

Fragen und Antworten wurden bearbeitet von Heike Jahberg .

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Minijob-Zentral, www.minijob-zentrale.de , Tel.: 08000/200504). Für Arbeitgeber bietet die IHK mehrere Lehrgänge zum Thema Minijobs, Aushilfen und Praktika an. Informationen unter: 030/31510-821.

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