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Wirtschaft: Das gilt ab 1. Mai

JETZT MIT PFAND Neu bepfandet werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure wie etwa Eistee, aromatisiertes Wasser, Sportgetränke, Energydrinks, Tee- oder Kaffeegetränke sowie bestimmte alkoholhaltige Mischgetränke (Alkopops), nämlich solche mit weniger als 15 Volumen-Prozent Alkohol oder wenn ihr Anteil an Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen weniger als 50 Prozent beträgt. KEINE INSELLÖSUNGEN MEHR Leere Einwegflaschen (PET oder Glas) und Dosen können überall da zurückgegeben werden, wo Getränke in Verpackungen der gleichen Materialart verkauft werden.

JETZT MIT PFAND

Neu bepfandet werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure wie etwa Eistee, aromatisiertes Wasser, Sportgetränke, Energydrinks, Tee- oder Kaffeegetränke sowie bestimmte alkoholhaltige Mischgetränke (Alkopops), nämlich solche mit weniger als 15 Volumen-Prozent Alkohol oder wenn ihr Anteil an Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen weniger als 50 Prozent beträgt.

KEINE INSELLÖSUNGEN MEHR

Leere Einwegflaschen (PET oder Glas) und Dosen können überall da zurückgegeben werden, wo Getränke in Verpackungen der gleichen Materialart verkauft werden. Ausnahme: Kleine Läden müssen nur Marken aus ihrem eigenen Sortiment zurücknehmen. Das Pfand beträgt einheitlich 25 Cent .

EIN ERKENNUNGSZEICHEN

Pfandpflichtige Einwegverpackungen sind künftig an der Markierung der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH zu erkennen. Diese besteht aus dem Pfandlogo der DPG und einem Strichcode.

OHNE PFAND

Kein Pfand wird auf „ ökologisch vorteilhafte “ Einwegverpackungen erhoben. Als solche werden Getränkekartons, Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel eingestuft. Pfandfrei bleiben: Wein, Milch, Saft und Spirituosen. vis

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