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Wirtschaft: Das Kartellamt mahnt die Bewag ab

BERLIN (asi). Zwei Tage vor der Anhörung beim Bundeskartellamt zur Öffnung des Strommarktes in ganz Berlin hat die Wettbewerbsbehörde die Bewag abgemahnt, kurzfristig Strom fremder Anbieter in das Westberliner Hochspannungsnetz einzuleiten.

BERLIN (asi). Zwei Tage vor der Anhörung beim Bundeskartellamt zur Öffnung des Strommarktes in ganz Berlin hat die Wettbewerbsbehörde die Bewag abgemahnt, kurzfristig Strom fremder Anbieter in das Westberliner Hochspannungsnetz einzuleiten. Das sagte ein Sprecher des Bundeskartellamtes dem Tagesspiegel am Montag. Die Bewag hat die Wettbewerbsbehörde gleichzeitig beschuldigt, kein neutrales Urteil abzugeben. Sie kündigte auch Klage beim Kammergericht an, wenn sie zur Stromeinleitung gezwungen wird.

Im Laufe des Kartellverfahrens, das seit Mitte März anhängig ist, hat die Bewag offenbar von den zuständigen Prüfern der Wettbewerbsbehörde Signale darüber erhalten, daß das Kartellamt den Argumenten des Berliner Energieversorgers keinen Glauben schenken will. Bernd Balzereit, Bewag-Finanzvorstand, sagte am Montag, sein Unternehmen habe den Mitarbeitern des Kartellamtes auf Anfrage alle Details der vorhandenen technischen Restriktionen erläutert. In den vergangenen Tagen habe das Kartellamt dann allerdings diese Argumente "vom Tisch gewischt". Daraus könne nur geschlossen werden, daß es der Bundesbehörde "nicht um die Aufklärung von Sachverhalten" gehe. Das Kartellamt, so vermutet Balzereit, "will um jeden Preis die absolute Marktöffnung erzwingen und die eigenen Vorurteile pflegen".

Sollte die Bewag vom Kartellamt zur Durchleitung fremden Stroms in den Westteil Berlins verurteilt werden, kündigte Balzereit Klage vor dem Kammergericht an. Darüber hinaus warnte er das Kartellamt, sein Unternehmen dazu zu verurteilen, einen Teil der Kapazitäten, die die Bewag aus dem Westen Deutschlands bezieht, Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen. "Das würde der Bewag wirtschaftlichen Schaden zufügen", sagte Balzereit. Ob die Bewag in einem solchen Fall ihren Kunden weitere Preissenkungen garantieren könnte, bezweifelte der Finanzvorstand: "Auch die Kunden der Bewag werden dann benachteiligt sein".

Die Bewag erläuterte am Montag noch einmal, warum sie keinen Strom anderer Energieunternehmen in den Westteil Berlins einleiten könne. Auch nach der Liberalisierung des Strommarktes vor zwei Jahren, sagte Balzereit, müsse die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland "oberstes Gebot" bleiben. Würden Stromlieferanten die seit 1994 bestehende Hochspannungsleitung (380-KV-Leitung) von Helmstedt nach Berlin-Spandau mit insgesamt mehr als 400 Megawatt belasten, so Balzereit, "ist die Sicherheit der Stromversorgung nicht mehr gewährleistet". Dieses Maximum von 400 Megawatt belegt die Bewag allerdings bereits mit eigenen Kapazitäten. Stromlieferanten, wie die Rheinisch-Westfälischen Energiewerke AG (RWE), und die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hatten beim Kartellamt deshalb Beschwerde darüber geführt, daß ihnen die Bewag die Einleitung von Strom nach West-Berlin verweigert. Seit Mitte März prüft das Kartellamt die Beschwerden in einem förmlichen Verfahren.

"Die Bewag behindert den Wettbewerb in Berlin nicht", bekräftigte Balzereit noch einmal, "aus technischen Gründen kann sie ihn jedoch noch nicht zulassen". Erst Ende 2000 oder Anfang 2001 würde die Bewag das Gesamtberliner Verbundnetz mit einer unterirdischen Verbindung zwischen den Stadtbezirken Friedrichshain und Marzahn so komplettiert haben, daß auch im Westteil der Stadt "aus technischer Sicht" nichts mehr gegen die Fremdeinleitung von Strom spreche.

Danach will die Bewag allerdings ihre Marktanteile mit rechtlichen Argumenten verteidigen. Ob man nach der Beseitigung der technischen Hindernisse die Einleitung mit der Benachteiligung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Braunkohleverstromung ablehnen wird, ließ Balzereit offen. "Wir werden das im Einzelfall prüfen".

Das Argument der Versorgungssicherheit betrifft für Bernd Kulicke, Professor an der Technischen Universität Berlin, in erster Linie nur Störfallsituationen. Kulicke, der mit Blick auf das Kartellamtsverfahren von der Bewag mit einem Gutachten beauftragt wurde, bezeichnete es am Montag als wahrscheinlich, daß es der Bewag nicht in einem zumutbaren Zeitrahmen möglich sein könnte, die innerstädtischen Kraftwerke zum Versorgungsausgleich zur Verfügung zu stellen, wenn das 380-KV-Kabel von Helmstedt ausfallen sollte und zu diesem Zeitpunkt mit mehr als 400 Megawatt belastet ist. Berlin würde dann im Dunkeln stehen. Würde man hingegen ausschließen, daß das Kabel von Helmstedt nach Spandau "total ausfällt", sagte Kulicke, "müßte die Bewag fremden Strom durchleiten".

Die EnBW, die bereits mit dem Berliner Abgeordnetenhaus einen Vertrag zur Stromlieferung abgeschlossen haben, verstärkten indes ihren Druck auf die Gewerbekunden in Berlin. Einigen hundert Unternehmen sowohl im Ost- als auch im Westteil Berlins schickten die EnBW gleichlautende Briefe und forderten sie zur Kündigung ihrer bestehenden Verträge mit der Bewag bis zum 30. Juni auf, unabhängig davon, ob sie später zu einem anderen Versorger wechseln wollen.

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