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Wirtschaft: Das Laster mit der Zusatzversicherung

Endlich ist ein Ende in Sicht: Jahrelang mußten Kassenpatienten einen immer größeren Anteil an Behandlungskosten selber tragen.Seit dem 1.

Endlich ist ein Ende in Sicht: Jahrelang mußten Kassenpatienten einen immer größeren Anteil an Behandlungskosten selber tragen.Seit dem 1.Januar gelten aber nun neue Regeln im Gesundheitswesen.Mit dem Gesetz zur "Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenkasse" sinken die Kosten jetzt zum ersten Mal.Aber aufgepaßt: Auf die pflichtversicherten Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse kommen einige Veränderungen zu.Viele Mitglieder haben nämlich eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, um die Differenz zwischen dem Kassenanteil und dem tatsächlichen Betrag abzudecken.Die könnte jetzt womöglich unnötig sein.

Anfang 1998 war gerade alles neu geregelt worden.Wer als Pflichtversicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung angehörte und zusätzlich eine private Extraversicherung abgeschlossen hatte, konnte sich entscheiden, ob er sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse als Kassenpatient behandeln lassen wollte oder ob er - quasi als Privatpatient - die private Zusatzversicherung in Anspruch nehmen wollte.Wer sich für die private Zusatzversicherung entschied, konnte die Behandlungs- und Medikamentenkosten splitten.Das heißt: Wer direkt vom Arzt eine Rechnung ausgestellt bekam, konnte diese zunächst bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einreichen.Die Versicherung übernahm ihren Anteil und der Rest wurde dann je nach Vertrag von der Zusatzversicherung erstattet.Wer in seinem Vertrag die 100prozentige Kostenerstattung vereinbart hatte, konnte die übrigen Kosten von der privaten Zusatzversicherung vollständig erstattet verlangen.Beispiel: Der Arztbesuch kostete 1000 DM.Die Rechnung reichten Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse ein, die 300 DM bezahlte.Wenn Sie nun eine private Zusatzversicherung mit 100prozentiger Kostenerstattung vereinbart hatten, übernahm diese die restlichen 700 DM.

Seit dem 1.Januar dieses Jahres ist das anders: Es gilt das Sachleistungsprinzip.Danach ist den Pflichtversicherten der Weg der nachträglichen Kostenerstattung versperrt.Sie haben zwar weiterhin die Möglichkeit, sich für eine Behandlung als Privatpatient zu entscheiden.Dazu müssen Sie sich jetzt allerdings von vornherein festlegen, ob Sie - als quasi Privatpatient - den Zusatztarif in Anspruch nehmen wollen oder die Behandlung als Kassenpatient vorziehen.Achtung: Vorsicht ist geboten, wenn Sie sich für eine Privatpatientenbehandlung entscheiden.Da Sie die entstehenden Kosten nicht mehr auf die gesetzliche und eine private Krankenversicherung aufteilen dürfen, müssen Sie unter Umständen für alle entstehenden Kosten selbst aufkommen.Viele Zusatzversicherungen verlangen nämlich vom Kunden, daß er sich zunächst an die gesetzliche Krankenversicherung wendet, bevor er die Zusatzpolice beansprucht.Für den Fall, daß die gesetzlichen Versicherer gar nichts bezahlen, begleichen die Privaten häufig nur 50 Prozent der Kosten.So manche Zusatzversicherung könnte also ihren Sinn verlieren.Also Vorsicht: Ein Arztbesuch kann sehr teuer werden, wenn Sie 50 Prozent der Kosten aus eigener Tasche tragen müssen.Anders ist es bei den freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.Da bleibt - zum Leidwesen der Pflichtversicherten - alles beim Alten.Die freiwillig Versicherten können sich auch nach der Gesundheitsreform noch zu den herkömmlichen Bedingungen als Privatpatienten behandeln lassen.

Unter den Pflichtversicherten herrscht jetzt Ratlosigkeit.Sie fragen sich, ob sich die teure Extraversicherung nach dem 1.Januar überhaupt noch lohnt.Doch steigen Sie nicht voreilig aus.Auch wenn die zusätzlichen Ausgaben für die Zusatzpolice auf den ersten Blick unnötig erscheinen, sollten Sie sich die Kündigung genau überlegen.Die Sonderversicherung übernimmt nämlich in der Regel die Kosten für Zahnersatzbehandlungen, Heilpraktikerbehandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse meist gar nicht getragen werden, und für Sehhilfen.

Fazit: Die Entscheidung für oder gegen eine Zusatzversicherung sollten Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen treffen.Fragen Sie Ihre gesetzliche Kasse, wieviel Prozent der Behandlungskosten Ihnen diese erstattet und was eine Ergänzungsversicherung zahlen würde.Die Versicherungen betonen, daß sie ihrerseits sämtliche Verträge auf ihre Aktualität hin überprüfen wollen.Sie wollen die Versicherungsnehmer individuell ansprechen, um einen den jeweiligen Bedürfnissen gerecht werdenden Vertrag anzubieten.Wenn durch die gesetzlichen Änderungen das Interesse des Versicherten entfällt, wollen die privaten Versicherungen Ihren Kunden die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung einräumen.

FRIEDERIKE BECKER

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