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Das Urteil: Ein Sieg für die Lehrer

Nach der Klage eines Hauptschullehrers hat das Bundesverfassungsgericht am 6. Juli (Aktenzeichen: 2 BvL 13/09) die bisherigen Regeln zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern für verfassungswidrig erklärt – und zwar rückwirkend ab 2007.

Nach der Klage eines Hauptschullehrers hat das Bundesverfassungsgericht am 6. Juli (Aktenzeichen: 2 BvL 13/09) die bisherigen Regeln zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern für verfassungswidrig erklärt – und zwar rückwirkend ab 2007. Damals hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Möglichkeiten, ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, extrem eingeschränkt, um die Finanzsituation des Staates zu verbessern. Zudem sollte der Steuerbetrug mit Pseudo-Arbeitszimmern, die in Wirklichkeit privat genutzt wurden, unterbunden werden. Seit dem 1. Januar 2007 konnte man die Kosten für das Arbeitszimmer (anteilige Miete, Neben- und Heizkosten, bei einer kreditfinanzierten Immobilie auch der auf die Fläche des Arbeitszimmers entfallende Teil der Kreditzinsen) nur noch dann geltend machen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Damit konnten in den vergangenen drei Jahren faktisch nur noch Freiberufler, die den größten Anteil ihrer Zeit am Schreibtisch verbringen, von der Steuerersparnis Gebrauch machen. Selbst Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz hatten, gingen leer aus, weil der Schwerpunkt ihrer Arbeit nach Meinung der Finanzämter das Unterrichten in der Schulklasse ist.

Das ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts aber unhaltbar. Steht für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen Arbeitnehmer ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, entschieden die Richter – und zwar rückwirkend ab 2007. Der Gesetzgeber muss nun eine entsprechende Regelung schaffen. hej

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