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DAS VERFAHREN: Jetzt geht es los

Laut Grundgesetz muss der Bund Mehrheitsaktionär der Deutschen Bahn bleiben. Es können also höchstens 49 Prozent der Anteile verkauft werden.

Laut Grundgesetz muss der Bund Mehrheitsaktionär der Deutschen Bahn bleiben. Es können also höchstens

49 Prozent der Anteile verkauft werden. Wie viele es in einem ersten Schritt sein sollen, ist noch offen. Der von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt. Jetzt steht die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat aus. In beiden Kammern gibt es aber Vorbehalte.

Die erste Lesung im Bundestag soll nächste Woche stattfinden. Zweite und dritte Lesung folgen voraussichtlich erst nach dem SPD-Bundesparteitag Ende Oktober. Die dort erwartete Kontroverse über die Zukunft der Bahn hatte die SPD-Führung eigentlich umgehen wollen. Während die Bahn die Privatisierung offiziell für das erste Halbjahr 2008 erwartet, halten Tiefensees Parteifreunde vom linken Flügel sogar eine vollständige Ablehnung des Projektes für möglich. „Ich schließe nicht aus, dass der Parteitag keine Privatisierung der Bahn will“, sagt etwa der SPD- Abgeordnete Hermann Scheer.

Gemeinsam mit der hessischen SPD- Landeschefin Andrea Ypsilanti hat er das Modell der Volksaktie entworfen. Es gewinnt auch in den Reihen der CDU/CSU Freunde. mod

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