zum Hauptinhalt

Datenschutz: Google-Verbot für Chefs?

Alles läuft gut, dachte Kathrin. Doch mitten im Bewerbungsgespräch zog der Personalchef einen Ausdruck hervor - oh Schreck, die schlüpfrigen Party-Fotos aus dem Internet. Das ist unfair, meint Deutschlands Datenschutzbeauftragter.

Suchmaschinen sorgen für Ordnung im riesigen Datenmeer, aber oft geben sie mehr Informationen preis als nötig. So können Arbeitgeber die Vergangenheit ihrer Angestellten oder Job-Kandidaten bequem zurückverfolgen, falls der Betreffende Spuren im Internet hinterlassen hat. Und das ist mit dem Wachstum von Plattformen mit von Nutzern erstellten Inhalten wie Youtube inzwischen mehr als wahrscheinlich. Wer etwa mit seinem Klarnamen Forenbeiträge schreibt und sich dabei im Ton vergreift, hinterlässt keinen guten Eindruck bei Internet-affinen Arbeitgebern.

Für Peter Schaar, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, besteht deshalb Handlungsbedarf - und zwar im Sinne der Arbeitnehmer. Arbeitgebern soll in Zukunft verboten werden, im Internet nach Informationen über Bewerber oder Mitarbeiter zu suchen. Für im Internet recherchierte Informationen hält er eine Grenze von fünf Jahren für denkbar - danach dürften Arbeitnehmern keine Erkenntnisse mehr entgegengehalten werden, sagte Schaars Sprecherin gegenüber Welt Online.

Ein solches Gesetz hilft Bewerbern allerdings wenig, wenn sich Arbeitgeber bei einer Absage nicht auf die Informationen aus dem Internet berufen. Die Umsetzung bleibt also ein Problem.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false