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Wirtschaft: Dem Dualen System droht das Aus

Bundeskartellamt prüft, ob das Monopol der Entsorger gegen das Wettbewerbsrecht verstößt

Bonn/Köln (dpa). Dem Dualen System Deutschland (DSD) droht in seiner jetzigen Form das Aus. Wegen seiner marktbeherrschenden Stellung will das Bundeskartellamt in einem förmlichen Verfahren prüfen, ob das DSD (siehe Lexikon) mit dem Kartellgesetz vereinbar ist. Eine dauerhafte Tolerierung von Wettbewerbsbeschränkungen dürfe nicht länger möglich sein, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge. Diese Praxis will die Behörde allerdings noch bis zum Jahr 2006 tolerieren.

Das DSD, das am Donnerstag bei der obersten deutschen Wettbewerbsbehörde eine Freistellung vom Kartellverbot beantragt hatte, begrüßte die Überprüfung. „Wir wollen Klarheit haben, wie das Verhältnis zwischen Umweltverwaltungsrecht und Wettbewerbsrecht aussieht“, sagte Wolfram Brück, Vorstandsvorsitzender des DSD. Dieser Prüfvorgang sei gewollt und notwendig, da das DSD nicht nur unter „Duldung“ existieren wolle. Die Zusammenarbeit des Systems mit den beteiligten Wirtschaftskreisen im Handel sei eine gewollte politische Entscheidung. „Darin sehen die Wettbewerbshüter nun ein Kartell.“ Im Interesse der Entsorgungspartner müsse das System auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt werden, forderte das Unternehmen.

Eine bloße Duldung des DSD durch das Kartellamt reiche nicht aus. Die Anfang der 90er Jahre gegründete Gesellschaft verfügt mit einem besonderen Lizenzierungssystem für Unternehmen und Handel in der Entsorgung von Verpackungen über eine Monopolstellung. Von einem überwältigenden Teil der Hersteller und Händler hat das DSD die Verpflichtung übernommen, gebrauchte Verpackungen wie Cola-Dosen oder Joghurt-Becher zu verwerten.

Mit einem Marktanteil von 95 Prozent dominiert das DSD nach Meinung der Wettbewerbshüter mit seinen Partnerfirmen die Geschäfte mit dem „Grünen Punkt“. Für das DSD bestehe nur ein marginaler Wettbewerbsdruck. Seine Marktposition habe sich in den vergangenen Jahren verfestigt und damit kaum Wettbewerb zugelassen, meint Kartellamtschef Böge: „Wir sind fest entschlossen, dass wettbewerbliche Manko in der Entsorgungswirtschaft aufzulösen.“

Deshalb werde die bisherige Tolerierung überprüft. Mit der Novelle des Kartellgesetzes von 1999 hätten sich die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Kartellverbot zudem verändert. Böge kündigte an, den DSD-Antrag auf Freistellung vom Kartellverbot zu prüfen. Das Ergebnis sei offen. „Im Extremfall ist das eine existenzbedrohende Frage, falls es keine Freistellung gibt“, sagte Brück. Aber damit wäre auch das Kreislaufwirtschaftssystem in Gefahr. Das DSD finanziere und organisiere nur die Dienstleistung, die von der Politik gewollt sei.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) unterstützte den Antrag des Dualen Systems zur Freistellung vom Kartellverbot. „Wenn die Freistellung entfallen würde, wäre das eine Katastrophe für den Einzelhandel“, sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. Dann könne es keine „haushaltsnahe“ Rücknahme von Verpackungen geben, die somit in den Geschäften zurückgenommen werden müssten.

„Wenn ein Kartell nicht freigestellt wird, muss es aufgelöst werden“, sagte Böge zu möglichen Konsequenzen aus der Prüfung für das Duale System Deutschland. Auch wenn eine Freistellung nicht möglich sei, werde ab 2006 „kein Chaos ausbrechen“. Es gäbe bis dahin andere Entsorgungslösungen. Auch Selbstentsorger könnten sich in dem Geschäft etablieren. „Wir sind bereit, mit jedem Selbstentsorger – der seriös gemäß der Verpackungsordnung sein System installiert – zusammen zu arbeiten“, sagte Brück.

Das DSD liegt mit dem Kartellamt seit längerem im Streit. Im vergangenen Jahr wurden Geschäftsräume des Unternehmens sowie von Verbänden des Handels und der Ernährungsindustrie durchsucht. Die Behörde begründete die Aktion mit dem Boykottverdacht gegen Konkurrenten. Sie sollen dazu aufgerufen haben, die Entsorgung von Verpackungen durch andere Firmen zu boykottieren. Das DSD wies die Vorwürfe zurück.

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