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Florian Homm war Hedgefonds-Manager und gilt als mutmaßlicher Betrüger.

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Der 200-Millionen-Dollar-Mann: Mutmaßlicher Anlagebetrüger Homm ist frei und zurück in Deutschland

Monatelang verhandelte die italienische Justiz über das Schicksal des ehemaligen Hedgefonds-Managers Florian Homm. Mehrmals stand die Auslieferung des Deutschen an die USA kurz bevor, nun wurde er überraschend freigelassen. Erledigt ist der Fall damit nicht.

Der mutmaßliche Anlagebetrüger Florian Homm ist überraschend aus einer Auslieferungshaft in Italien entlassen worden. Der frühere Hedgefonds-Manager sei in sein Heimatland Deutschland zurückgekehrt, sagte Homms Anwalt Mario Zanchetti der Nachrichtenagentur dpa. Das Kassationsgerichtshof in Rom habe die Entlassung aus der Haft angeordnet, weil die maximal zulässige Dauer einer Auslieferungshaft in Italien überschritten worden sei.

Homm wurde nach Angaben des Anwalts bereits am Dienstagabend aus der Haft in Pisa entlassen, nachdem er mehr als ein Jahr im Gefängnis gesessen hatte. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte laut Zanchetti Anfang Mai angeordnet, die Auslieferung an die USA auszusetzen, bis er endgültig in dem Fall entschieden hat. Wann das Gericht sein Urteil fällt, steht aber noch nicht fest. Die USA hatten vor einiger Zeit ein Auslieferungsersuchen für den 54-Jährigen an Italien gestellt. Der Manager, der unter anderem mit Investitionen beim Fußball-Club Borussia Dortmund bekannt wurde, soll nach Ermittlungen der US-Justiz Investoren um 200 Millionen Dollar gebracht haben, indem er den Wert von Aktien künstlich nach oben trieb und seine Bestände verkaufte. In den USA droht Homm eine Haftstrafe von mehr als 200 Jahren.

Homm war im März vergangenen Jahres bei einem Besuch der Uffizien in Florenz verhaftet worden. Zuvor war er fünf Jahre lang auf der Flucht. Eine Auslieferung des Managers an die USA stand mehrmals kurz bevor. So hatte unter anderem das italienische Justizministerium dem zugestimmt. Sein Anwalt hatte sich jedoch über Wochen hinweg immer wieder erfolgreich dagegen gewehrt und Einspruch eingelegt. Er hatte argumentiert, die Unterschiede zwischen dem italienischen und dem US-Rechtssystem sowie die Multiple-Sklerose-Erkrankung seines Mandanten seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. dpa

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