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Wirtschaft: Der Berliner Energieversorger will die Entscheidung des Kartellamtes anfechten

Die Bewag hat juristische Schritte gegen das Bundeskartellamt eingeleitet. Wie am Freitag bekannt wurde, hat der Energieversorger Beschwerde gegen die Anordnung des Kartellamts eingelegt, wonach das West-Berliner Stromnetz für Bewag-Konkurrenten geöffnet werden muß.

Die Bewag hat juristische Schritte gegen das Bundeskartellamt eingeleitet. Wie am Freitag bekannt wurde, hat der Energieversorger Beschwerde gegen die Anordnung des Kartellamts eingelegt, wonach das West-Berliner Stromnetz für Bewag-Konkurrenten geöffnet werden muß. An einer Begründung für die Beschwerde wird noch gearbeitet, hieß es auf Anfrage bei der Bewag. Unterdessen teilte einer der Bewag-Wettbewerber, die Energie Baden-Württemberg (EnBW) mit, dass sie am 1. Oktober um null Uhr mit der Lieferung begonnen habe. Als Kunden auf dem Berliner Markt nennt EnBW unter anderem das Abgeordnetenhaus, Schering, das Maritim Hotel, die Schaubühne sowie das Quartier 206 in der Friedrichstraße. Am kommenden Montag werden voraussichtlich die Energieversorger RWE und Vasa Energie mit der Belieferung ihrer Berliner Kunden beginnen.

Alle drei Versorger hatten beim Kartellamt gegen die angebliche Wettbewerbsblockade der Bewag geklagt. Anfang September hatte das Amt daraufhin verfügt, dass die Bewag ihr Netz im Westteil der Stadt spätestens zum 4. Oktober öffnen muss. Weil jedoch das Berliner Energieaufsichtsamt die Strommenge, die nach West-Berlin geleitet werden kann, aus sicherheitstechnischen Gründen auf 400 Megawatt beschränkt hat, konnte auch das Kartellamt nur über diese Menge entscheiden. Die Bewag-Wettbewerber werden deshalb nur rund 20 Prozent ihrer Liefermenge von außerhalb in das West-Berliner Netz einspeisen können; der Rest muss von den hiesigen Bewag-Kraftwerken bezogen werden. Auf Grund der Lieferbegrenzung kann sich also der Wettbewerb nur begrenzt entfalten.

alf

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