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Wirtschaft: Der Fiskus läßt cleveren Sparern Zeit

Halbierung der Sparerfreibeträge, Verlängerung der Spekulationsfristen, Besteuerung von Termingeschäften und stärkere Kontrolle der Zinseinkünfte - für Kapitalanleger klingt das, was die jetzt beschlossenen Steuerreform bringt, wie ein einziger Alptraum.Ganz so schlimm ist es allerdings nicht.

Halbierung der Sparerfreibeträge, Verlängerung der Spekulationsfristen, Besteuerung von Termingeschäften und stärkere Kontrolle der Zinseinkünfte - für Kapitalanleger klingt das, was die jetzt beschlossenen Steuerreform bringt, wie ein einziger Alptraum.Ganz so schlimm ist es allerdings nicht.Es gibt Möglichkeiten, um den Fiskus auszukontern.Wer rechtzeitig reagiert, Anlagestrategien ändert und sein Depot umbaut, kann auch weiterhin den Großteil seiner Kapitaleinkünfte vor dem Finanzamt retten.

Bitterste Pille des Reformwerks: Ab dem Jahr 2000 sinkt der Sparerfreibetrag auf 6000 DM für Verheiratete und 3000 DM für Ledige.Davon sind Millionen von Sparern betroffen - nicht nur die sogenannten Besserverdienenden.Bei einem Zinsniveau von vier Prozent kann zum Beispiel ein Lediger "nur" 75 000 DM in festverzinslichen Rentenpapieren anlegen, damit seine jährlichen Zinseinkünfte unterhalb des Freibetrages und der Werbungskostenpauschale von 100 (Verheiratetet 200 DM) liegen.Für jede Mark darüber hält der Fiskus die Hand auf - und zwar in Höhe des persönlichen Steuersatzes.Einziger Lichtblick: Die Senkung der Freibeträge gilt erst ab dem 1.Januar 2000.

Das gibt Rentenanlegern die Chance zum Handeln.Sie durchforsten kritisch ihr Depot und schichten um.Anleihen mit hoher laufender Verzinsung, die auf dem letzten Zinsgipfel vor vier oder fünf Jahre emittiert wurden, sind dabei klassische Verkaufskandidaten.Im aktuellen Zinstal erfreuen sie ihre Besitzer mit hohen Kursgewinnen, die bei einem Verkauf steuerfrei eingestrichen werden können.Steuerungünstig sind grundsätzlich auch aufgezinste Anleihen wie zum Beispiel Bundesschatzbriefe Typ B.Da die gesamten Zinsen samt Zinseszinsen erst bei Fälligkeit ausgezahlt und versteuert werden, sind solche Papiere wahre Freibetragskiller.Clevere Sparer umgehen diese Falle, indem sie ihr Bundespapiere zurückgeben - und zwar möglichst kurz vor dem Jahreswechsel.Allerdings ist eine solche Rückgabe nur bis 10 000 DM pro Monat möglich.Auch bei aufgezinsten Sparbriefen zeigen sich viele Banken und Sparkassen gesprächsbereit.

Statt Rückgabe oder Verkauf ist die Übertragung der Papiere auf die eigenen Kinder eine Alternative.Der Trick ist zwar nicht neu, aber immer noch ungemein wirkungsvoll.Die Sprößlinge können nämlich neben Sparerfreibetrag auch den Grundfreibetrag geltend machen, der bis 2002 auf 14 000 DM steigt.Das schafft vor allem dann zusätzlichen Spielraum, wenn der Nachwuchs noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügt.Blinder Aktionismus ist aber Fehl am Platze.Sowohl Übertragung als auch Verkauf oder vorzeitige Rückgabe sollten sorgfältig geplant werden.Da Anleihen relativ konstante Erträge abwerfen, ist das auch für Steuerlaien möglich.Wichtig für Anleger mit Depots und Sparkonten bei mehreren Banken ist auch die Optimierung der Freistellungsaufträge.Wer den Freibetrag bei jedem Institut effektiv nutzt, spart sich unnötige Steuervorauszahlungen.

Ist die Verkaufsstrategie geklärt, bleibt die Frage nach den Anlagealternativen.Für sicherheitsorientierte Anleger bieten sich sogenannte Niedrigzinsanleihen an.Der Trick dabei: Aufgrund des Abstands zu den Marktzinsen liegt der Kurs weit unter 100 Prozent.Am Ende der Laufzeit wird das Papier aber zum Nominalwert zurückgezahlt und der Anleger streicht den Kursgewinn steuerfrei ein.Einzige Voraussetzung: Er hält die verlängerte Spekulationsfrist von nunmehr einem Jahr ein.

Außerdem achten die Finanzbeamte darauf, daß die Höhe des Disagios eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.Zum Beispiel sind bei zehnjährigen Papieren höchstens sechs Prozent zulässig.Steuergünstig sind auch offene Immobilienfonds.Im Schnitt erzielen die "Betongold"-Fonds etwa die Hälfte ihrer Kursgewinne durch den Wertzuwachs der Immobilien in ihrem Portfolio - und der ist steuerfrei.Nur der Anleger muß seine Anteile ein Jahr halten.Aufgrund des üppigen Ausgabeaufschlags und hoher laufender Verwaltungskosten ist dieser Fondstyp aber ohnehin nur etwas für Langfristanleger.

Steuerfreie Kursgewinne versprechen auch Aktien und Aktienfonds.Dabei sind nur "Zocker" von der verlängerten Spekulationsfrist betroffen.Anleger, die die Chancen der Dividendenpapiere nutzen und dabei das Kursrisiko minimieren wollen, legen immer langfristig an.Dazu eigenen sich am besten Aktienfonds.Allerdings sind auch Aktien und Fonds nicht vollständig steuerfrei.Dividenden müssen wie Zinserträge versteuert werden.Bei den meisten Dax-Werten liegt diese Dividendenrendite aber unter zwei Prozent.Vermögende Aktiensparer wechseln deshalb zu sogenannten Indexzertifikaten deren Kurs an den Stand eines bestimmten Index gekoppelt ist - zum Beispiel den Dax.Als Performanceindex fließen bei ihm auch Dividenden mit ein.Der Clou: Nach einem Erlaß des Bundesfinanzministeriums bleiben Kursgewinne bei Zertifikaten aber steuerfrei - wenn wie immer die Frist von einem Jahr eingehalten wird.

Mit der Spekulationsfrist wird es vor allem für flexible Anleger kompliziert.Erstmals ist es nämlich möglich, Spekulationsverluste in Folgejahre vorzurechnen.Da die neue Regelung rückwirkend zum 1.Januar diesen Jahres eingeführt wird, sollten zurückliegende Aktienverkäufe nachkontrolliert werden.Kursverluste, die schon länger als sechs Monate, aber kürzer als ein Jahr zurückliegen, können nachträglich steuerlich geltend gemacht werden.Das werden vor allem jene Anleger gerne hören, die beim Crash 1998 die Nerven verloren und verkauft haben.Die Gegenrechnung lohnt vor allem dann, wenn die Spekulationsgewinne in diesem Jahr 1000 DM bereits überschritten haben.Die Tücke: Dieser Betrag ist eine Freigrenze.Es reicht nur eine Mark, und die gesamte Summe ist steuerpflichtig.Liegt sie unter Berücksichtigung des Vortrages aus dem letzten Jahr immer noch über 1000 DM, lohnt eventuell ein kleines Verlustgeschäft.

Eine letzte Gelegenheit bekommen Spitzenverdiener bei Steuersparanlagen.Bis zum Ende des Jahres 2000 können sie noch geschlossene Fonds zeichnen, wenn der Fonds vor dem 5.März 1999 ein Flugzeug oder Schiff erworben oder mit dem Bau einer Immobilie begonnen hat.Für alle anderen Fonds und danach ist weitgehend Schluß mit den Steuervorteilen.

PETER HEIN

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