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Der Gang vor Gericht: Was der Rechtsstreit die Eltern kostet

Wenn Eltern sich vor Gericht um das Umgangs- oder Sorgerecht streiten, müssen sie pro Person mit Anwalts- und Gerichtskosten von rund 1000 Euro rechnen. Nicht immer fällt dabei der Richter am Ende eine Entscheidung, häufig finden die Mutter und der leibliche Vater vor Gericht von selbst eine Einigung, mit der beide leben können.

Von Carla Neuhaus

Wenn Eltern sich vor Gericht um das Umgangs- oder Sorgerecht streiten, müssen sie pro Person mit Anwalts- und Gerichtskosten von rund 1000 Euro rechnen. Nicht immer fällt dabei der Richter am Ende eine Entscheidung, häufig finden die Mutter und der leibliche Vater vor Gericht von selbst eine Einigung, mit der beide leben können. „Das ist für alle Parteien in der Regel besser“, sagt Anwalt Norbert Bierbach. Allerdings ist eine solche Einigung etwas teurer als ein Richterspruch, weil dafür eine gesonderte Gebühr fällig wird. Weitere Kosten können auf die Eltern zudem zukommen, wenn das Gericht einen Gutachter – in der Regel einen Psychologen – einschaltet. „Dann steigen die Kosten schnell auf 5000 bis 10 000 Euro“, sagt Thomas Penttilä vom Verein Trennungsväter. Die Rechtsschutzversicherung springt bei Fragen des Sorge- oder Umgangsrechts meist nicht ein. Wer aber nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, kann eine Verfahrenskostenhilfe beantragen.

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