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Wirtschaft: „Der Irak-Krieg berechtigt nicht zum Reise-Rücktritt“

Verbraucherschützerin Fischer: Erst wenn das Auswärtige Amt warnt, können Urlauber kostenlos stornieren

Frau Fischer, die Reisebranche klagt, dass die Deutschen weniger buchen als früher. Warum sind Reisen trotzdem noch so teuer?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Besonders für Familien gibt es derzeit zahlreiche Sparmöglichkeiten. Denken Sie nur an die Frühbucherrabatte, die Kinderfest und Familienpreise. Allerdings halten sich gerade Familien dennoch mit langfristigen Buchungen zurück. Für die Reiseveranstalter führt das zu beträchtlichen Unsicherheiten. Sie müssen Hotel- und Transportkontingente einkaufen, ohne zu wissen, wie hoch die Nachfrage sein wird. Diese Kosten geben sie an die Kunden weiter. Außerdem wollen sich die Veranstalter nicht mit Schnäppchenpreisen das Geschäft verderben. Sie fürchten: Wenn sie jetzt mit den Preisen zu weit heruntergehen, werden die Verbraucher auch künftig nicht mehr bezahlen wollen.

Können Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, vom Vertrag zurücktreten, wenn der Irak-Krieg beginnt?

Ein Reisevertrag kann erst dann kostenfrei storniert werden, wenn das Auswärtige Amt eine ausdrückliche Reisewarnung ausspricht. Gegenwärtig gibt es solche Warnungen für die Länder Somalia, Liberia, Elfenbeinküste, Burundi, Afghanistan, Jemen, Angola, Venezuela, Haiti, die Zentralafrikanische Republik und den Kongo. Die großen Reiseveranstalter haben jedoch bereits zugesichert, dass Kunden in Reisegebieten, die von einem Irak-Krieg betroffen wären, kostenlos auf andere Ziele umbuchen können.

Aber vielleicht möchten die Menschen dann lieber zu Hause bleiben.

Das können sie tun, aber dann müssen sie notfalls Stornokosten in nicht unbeträchtlicher Höhe zahlen. Ein Irak-Krieg dürfte nämlich nicht als höhere Gewalt einzuschätzen sein, die einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen würde. Denn höhere Gewalt setzt unter anderem voraus, dass ein Ereignis zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht vorhersehbar war. Wer im Januar oder Februar bucht, muss sich sagen lassen, dass ein Krieg leider schon zu diesem Zeitpunkt im Gespräch war.

Welche Einbußen müssen Reisende hinnehmen, falls Krieg ausbricht?

Die Reiseveranstalter haben bereits Pläne ausgearbeitet, wie sie im Falle eines Kriegs Flugrouten ändern müssen. Dies dürfte in vielen Fällen zu Verspätungen führen.

Muss man notfalls ein anderes Hotel akzeptieren?

Ja. Sollte das gebuchte Hotel nicht bezogen werden können, weil es etwa in der Nähe von militärischem Sperrgebiet liegt, muss man eine weiter entfernte, aber qualitativ vergleichbare Unterkunft akzeptieren. Allerdings kann man dann eventuell den Reisepreis mindern. Dagegen brauchen Urlauber, die eigentlich in die Türkei wollten, keinen Ersatz in Spanien zu akzeptieren.

Wie sind Urlauber vor einem Konkurs des Reiseveranstalters geschützt?

Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, zum Wohle der Verbraucher eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Als Nachweis müssen sie den Kunden vor Bezahlung einen so genannten Sicherungsschein aushändigen. Seit diesem Jahr gilt für die Ausgestaltung dieser Scheine ein verbindliches Muster. Dennoch sind Fälschungen nicht völlig ausgeschlossen. Wir raten daher vor allem Reisenden, die bei kleinen Firmen gebucht haben, die auf dem Schein genannte Bank oder Versicherung anzurufen und nachzufragen, ob der Schutz wirklich besteht.

Welche Reiseversicherungen sollte man abschließen?

Auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung. Denn die gesetzlichen Kassen übernehmen nicht die Kosten eines Heimtransports, falls es im Urlaub zu einem Unfall oder gar zu einem Todesfall kommt. Auch eine Reiserücktrittsversicherung kann empfehlenswert sein. Unsinnig ist dagegen eine Reisegepäckversicherung. Denn diese zahlt nur unter großen Einschränkungen. Außerdem können Sie auch teilweise im Rahmen der Hausratversicherung Ersatz verlangen.

Das Gespräch führte Heike Jahberg.

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