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Wirtschaft: Der Kompromiss

Im März 2003 gibt es für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Einmalzahlung von maximal 185 Euro im Westen und 166,50 Euro in den neuen Ländern. Im November 2004 gibt es ein zusätzliches Weihnachtsgeld von bis zu 50 Euro – je nach Tarifgebiet.

Im März 2003 gibt es für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Einmalzahlung von maximal 185 Euro im Westen und 166,50 Euro in den neuen Ländern. Im November 2004 gibt es ein zusätzliches Weihnachtsgeld von bis zu 50 Euro – je nach Tarifgebiet.

2. Lohnerhöhung

Rückwirkend zum 1. Januar 2003 erhalten untere Einkommensgruppen 2,4 Prozent mehr Lohn oder Gehalt. Für die übrigen Angestellten und Arbeiter steigen die Einkommen – ebenfalls um 2,4 Prozent – zum 1. April 2003. Im Jahr 2004 gibt es zwei Erhöhungen: Zum 1. Januar und zum 1. Mai bekommen die öffentlichen Bediensteten jeweils ein Prozent mehr. Das Weihnachtsgeld wird bis 2004 eingefroren.

3. Laufzeit

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2005 und hat damit eine Laufzeit von 27 Monaten, weil der alte Vertrag im Oktober 2002 auslief.

4. Anpassung der Osteinkommen

Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst in Ostdeutschland verdienen bislang zehn Prozent weniger als ihre Kollegen im Westen. Für niedrigere Lohngruppen wird diese Lücke bis zum 31. Dezember 2007 geschlossen, für die übrigen Arbeitnehmer bis 31. Dezember 2009. Diese Vorschrift darf nicht gekündigt werden. Erste Schritte zu einer Angleichung sind vereinbart: Rückwirkend zum 1. Januar 2003 steigt das Lohnniveau in Ostdeutschland auf 91 Prozent des Westniveaus, zum 1. Januar 2004 auf 92,5 Prozent. Weitere Schritte müssen noch vereinbart werden.

5. Arbeitnehmerzugeständnisse

Zum 1. Januar 2003 verzichten die Angestellten auf einen freien Tag, den so genannten Arbeitszeitverkürzungstag. Außerdem erhalten Arbeiter und Angestellte, die wegen ihres Alters bis zum 31. Dezember 2004 in eine höhere Lohngruppe aufsteigen, nur die Hälfte des ihnen eigentlich zustehenden Zuschlags. Danach berechnet sich die Stufenzuweisung wieder nach den tariflichen Regelungen. hop

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