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Wirtschaft: Der Krankenkassen-Wechsel zahlt sich aus

Wenn in den kommenden Wochen und Monaten die Krankenkassen wegen ihrer angespannten finanziellen Lage ihre Beiträge noch weiter erhöhen werden, werden viele Versicherte erneut ins Grübeln geraten: "Muss ich wirklich so viel bezahlen? Gibt es keine günstigere Alternative?

Wenn in den kommenden Wochen und Monaten die Krankenkassen wegen ihrer angespannten finanziellen Lage ihre Beiträge noch weiter erhöhen werden, werden viele Versicherte erneut ins Grübeln geraten: "Muss ich wirklich so viel bezahlen? Gibt es keine günstigere Alternative?" "Doch, die gibt es", sagt Ulricke Steckkönig von der Stiftung Warentest. Denn manche Betriebskrankenkasse ist trotz jünster Beitragserhöhungen immer noch deutlich günstiger als viele allgemeine Ortskrankenkassen oder Ersatzkassen. "Je nach dem kann man bis zu 1000 Mark im Jahr sparen", sagt sie und fügt hinzu, dass Besserverdienende auch den Wechsel in eine private Krankenversicherung prüfen sollten. Über unterschiedliche Leistungen müssen sich die Versicherten weniger Sorgen machen, denn die sind zu 95 Prozent identisch. Grafik: Günstige Krankenkassen für Berlin Von den Betriebskrankenkassen gibt es in Deutschland rund 300. Seit ein paar Jahren sind gut zwei Drittel davon für jedermann geöffnet. Und anders als private Krankenversicherungen dürfen sie wie alle gesetzlichen Krankenkassen niemanden wegen zu hohen Alters, zu niedrigen Einkommens oder Krankheit ablehnen. Da sie früher nur auf einen kleinen Kreis meist junger und gesunder Mitarbeiter beschränkt waren, haben viele von ihnen auch heute noch günstige Beitragssätze. "Bei manchen bezahlt man noch weniger als 12,5 Prozent", sagt Steckkönig. Und zu Beiträgen von 14,9 Prozent, wie sie etwa die AOK Berlin verlangt, sei dies ein ziemlicher Unterschied. Allerdings stehen auch die Betriebskrankenkassen aufgrund der steigenden Gesundheitskosten unter großem Beitragsdruck, wie Christine Richter vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen in Berlin sagt. "Wir gehen aber davon aus, dass der Abstand zu anderen Kassenarten bestehen bleibt."

Vor einem Wechsel sollte man sich aber auf jeden Fall erkundigen, wann die Kasse die Beiträge zum letzten Mal erhöht hat und ob Veränderungen in nächster Zeit anstehen, meint Steckkönig. So will beispielsweise die nach einer Umfrage der Stiftung Warentest (siehe Tabelle) günstigste Betriebskrankenkasse für Berlin, die BKK KM, die Beiträge möglichst lange einfrieren. "Wir wollen den Beitragssatz von 11,7 Prozent auch über den Jahreswechsel stabil halten", sagt Pressesprecherin Annette Schuchardt. Möglich sei dieser Satz dadurch, dass die BKK KM eine "Direkt-Kasse" sei, also nur über e-mail, Internet, Fax und Telefon für die Kunden erreichbar sei und keine Außenstellen habe. Bearbeitet werden die Anfragen im Call-Center der kürzlich aus der Betriebskrankenkasse von Klöckner & Möller in Bonn und der Kissing GmbH aus Menden entstandenen Direkt-Krankenkasse in Duisburg.

Etwas anders sieht es dagegen bei der AOK-Berlin aus: Die größte Krankenkasse der Hauptstadt hat zwar den Vorteil von Beratungsstellen vor Ort, der Versicherungsbeitrag liegt allerdings auch bei 14,9 Prozent. Zumindest bis zum Jahresende wird sich an dessen Höhe auch nichts ändern, heißt es. Wie es danach weitergehen wird, ist allerdings noch offen.

Wechseln können dieses Jahr aber nur noch die, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Also alle Arbeitnehmer, deren Bruttomonatsgehalt höher als 6530 Mark ist. Wer von ihnen bis zum Monatsende schriftlich bei der Kasse kündigt, ist nur noch bis Ende Dezember Mitglied und kann sich zum Jahresanfang anderswo versichern. Doch keine Ausnahme ohne Regel: Ein Sonderkündigungsrecht besteht noch für die Pflichtversicherten, deren Kassen die Beiträge erhöhen. Für sie gilt sogar nur eine Kündigungsfrist von einem Monat. Eine neue Kasse können sich auch all jene wählen, die bei einem neuen Arbeitnehmer anfangen.

Neue Kündigungsfristen

Anders wird es aber im nächsten Jahr: Dann können auch Plichtversicherte nicht mehr jederzeit die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung ist dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Wer also im Januar 2002 kündigt, kann seine Kasse im März verlassen und zum 1. April einer neuen Krankenkasse beitreten. Wer aber dann gewechselt hat, ist künftig länger - nämlich 18 Monate - an die neue Kasse gebunden. Es sei denn, sie erhöht innerhalb dieser Zeit ihre Beitragssätze - auch dann gilt das Sonderkündigungsrecht, schon zum Ende des übernächsten Monates kann dann die Kasse gewechselt werden. Und wie gehabt, wird der Versicherte auch bei einem neuen Job seiner alten Kassen den Rücken kehren und innerhalb der ersten zwei Wochen beim neuen Arbeitgeber eine andere gesetzliche Krankenkasse auswählen können.

Karin Birk

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