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Wirtschaft: Der Marktplatz gibt Hinweise auf die Qualität der Aktie

Amtlicher Handel, Geregelter Markt und FreiverkehrVon PETER HEINVor mehr als einem Jahr hieß es: Die Telekom geht an die Börse.Schön und gut, doch Börse ist noch nicht gleich Börse.

Amtlicher Handel, Geregelter Markt und FreiverkehrVon PETER HEIN

Vor mehr als einem Jahr hieß es: Die Telekom geht an die Börse.Schön und gut, doch Börse ist noch nicht gleich Börse.Nur wenige Anleger wissen nämlich, daß der Handel an den deutschen Börsen in Marktsegmente unterteilt ist.Je nachdem in welcher "Abteilung" eine Aktie notiert wird, ergeben sich daraus Auswirkungen auf die Abwicklung eines Auftrags, und es lassen sich Rückschlüsse auf die Qualität des Papiers ziehen. Der sogenannte Amtliche Handel ist quasi die Oberliga der Börse.Dort versammeln sich die Aktien überwiegend erstklassiger Unternehmen ­ wie zum Beispiel die 100 Aktien aus dem Dax und MDax.Amtlich heißt er deshalb, weil der Handel und die Kursfeststellung von einem amtlich bestellten Makler durchgeführt wird.Das schafft Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer, denn jeder Anleger kann sich darauf berufen, daß sein Auftrag nicht schlechter als zum amtlich festgestellten Kurs abgerechnet wird.Bei unlimitierten Aufträgen hat er außerdem einen Anspruch auf Ausführung. Aktien im amtlichen Handel haben die höchsten Umsätze und müssen die strengsten Zulassungsbedingungen erfüllen.Das Zulassungsprocedere ist sogar gesetzlich geregelt.Unternehmen, die ihre Anteile in diesem Segment notieren lassen wollen, müssen zusammen mit einer Bank einen Zulassungsantrag bei der Börsenverwaltung stellen.Kernstück des Antrags ist der Emissionsprospekt, der Anlegern und Börsenpublikum einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Emittenten ermöglichen muß.Für Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts haftet nicht nur das jeweilige Unternehmen, sondern auch die begleitende Bank.Vom Grundkapital der Gesellschaft müssen spätestens nach dem Börsengang 25 Prozent breit gestreut sein.Damit ist es aber noch nicht getan.Es gibt auch Folgepflichten.Dazu gehört zum Beispiel die Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und Zwischenberichts. Nicht so eng sieht man die Sache im Geregelten Markt.Hier muß der Emissionsprospekt nicht so detailliert sein, und den Publizitätsanforderungen wird das Unternehmen bereits gerecht, wenn es den Jahresabschluß bei den Banken zur Einsicht auslegt. Richtig zwanglos geht es dann im Freiverkehr zu, in dem diejenigen Unternehmen gehandelt werden, die die Zulassungshürden zu den anderen Marktsegmenten nicht nehmen können.Dazu kommen ausländische Aktien, die bereits in ihrem Ursprungsland an einer Börse notiert werden.Die Zulassung zum Freiverkehr erfolgt ohne große Formalitäten. Anders als im amtlichen Handel gibt es im Freiverkehr keinen neutralen Makler, der sich um die Kursfeststellung kümmert.Statt dessen stellen die Händler An- und Verkaufskurse.Der Anleger hat bei Freiverkehrsaktien keinen Anspruch auf Abrechnung zu einem bestimmten Kurs oder etwa auf Ausführung seines Auftrags. Es versteht sich fast von selbst, daß er bei Papieren aus diesem Segment ein ungleich höheres Risiko eingeht als bei Standardwerten.Oft handelt es sich um sehr marktenge Papiere.Das heißt, es werden nur geringe Stückzahlen gehandelt.Ein rechtzeitiger Verkauf bei Bekanntwerden schlechter Unternehmensnachrichten oder im Zuge eines Crashs ist daher kaum möglich.

PETER HEIN

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