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Wirtschaft: Der Online-Anbieter darf den Slogan "Internet zum Festpreis" nicht mehr verwenden

Der Online-Anbieter AOL darf nicht mehr mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" werben. Eine Zivilkammer des Kölner Landgerichts untersagte dies der AOL Bertelsmann GmbH & Co KG per Einstweiliger Verfügung.

Der Online-Anbieter AOL darf nicht mehr mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" werben. Eine Zivilkammer des Kölner Landgerichts untersagte dies der AOL Bertelsmann GmbH & Co KG per Einstweiliger Verfügung. Die AOL-Werbeaussage stelle eine Irreführung der Verbraucher dar, begründeten die Kölner Richter ihren Beschluss, der auf Antrag des AOL-Konkurrenten Deutsche Telekom Online Service GmbH erging. Der Slogan sei irreführend, weil bei AOL zum monatlichen Grundpreis von 9,90 Mark, der in der Werbung "Festpreis" genannt wird, noch ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 3,9 Pfennig pro Minute für die Telefonverbindung anfalle. Außerdem komme pro Verbindungsaufbau in den Onlinedienst eine Gebühr von sechs Pfennig hinzu. AOL hat Widerspruch erhoben. Über den Fortbestand der Einstweiligen Verfügung wollen die Richter Mitte Oktober entscheiden. Der Streitwert des Prozesses wurde auf 500 000 Mark festgesetzt.

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