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DER RECHTLICHE RAHMEN: Unbemerkte Werbung

Der Übergang zwischen Schleichwerbung und Produktplatzierung ist fließend. Der Rundfunkstaatsvertrag definiert Schleichwerbung als werbendes Erwähnen von Waren, Dienstleistungen oder Marken, das nicht als Werbung gekennzeichnet ist.

Der Übergang zwischen Schleichwerbung und

Produktplatzierung ist fließend. Der Rundfunkstaatsvertrag definiert Schleichwerbung als werbendes Erwähnen von Waren, Dienstleistungen oder Marken, das nicht als Werbung gekennzeichnet ist. Wird die Werbung deutlich gemacht, spricht man von Produktplatzierung (Product Placement). Am 1. April ist in Deutschland eine EU-Richtlinie in Kraft getreten, die Produktplatzierung im Fernsehen erlaubt, wenn die Sendungen am Anfang und Ende sowie nach jeder Werbepause gekennzeichnet sind. In Kinder-, Verbraucher-, Ratgeber- und Nachrichtensendungen bleibt Product Placement verboten. In den USA gelten diese Regeln nicht. cof

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