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Wirtschaft: Der Staat greift zu

Was auf Anleger und Immobilienbesitzer zukommt

Was hatten die rot-grünen Koalitionäre nicht alles erwogen, um Geld in die leeren Staatskassen zu spülen. Auch Anleger und Vermieter sollten ihren Beitrag zum Schuldenabbau leisten. Und zwar unbegrenzt. Wer Aktien oder Immobilien mit Gewinn verkauft, sollte den Fiskus an dem Veräußerungserfolg teilhaben lassen, beschlossen die Unterhändler der Regierungsparteien. Nur wenn das Häuschen oder die Eigentumswohnung selbst genutzt werden, sollte die Steuerpflicht entfallen. Kaum wurden die Pläne bekannt, gingen die Interessenverbände auf die Barrikaden. Haus- und Grundbesitzer sprachen von „Enteignung“, Aktionärsschützer äußerten verfassungsrechtliche Zweifel, Steuerberater warnten vor einer erneuten Kapitalflucht ins Ausland. Rot-Grün reagierte und ruderte zurück. Nach dem Entwurf des „Steuervergünstigungsabbaugesetzes“, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat, sollen Aktionäre und Verkäufer von vermieteten Immobilien jetzt deutlich moderater zur Kasse gebeten werden als ursprünglich geplant. Verkaufsgewinne sollen nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern nur noch mit einer vergleichsweise moderaten Abgeltungssteuer von 15 Prozent belastet werden. Die bisherigen Spekulationsfristen, nach deren Ablauf Veräußerungsgewinne steuerfrei bleiben, werden ersatzlos gestrichen. Für Anleger und Immobilienverkäufer heißt das: Wer die Spekulationsfrist von einem Jahr bei Wertpapieren und zehn Jahren bei Immobilien erfüllt hat und seine Anlagen mit Gewinn verkaufen kann, sollte das möglichst schnell tun. Denn die Regierung plant, in das neue Gesetz einen Stichtag – den 21. Februar 2003 – aufzunehmen. Wer seine Aktien oder seine Wohnung nach diesem Stichtag veräußert, soll ebenfalls zur Kasse gebeten werden.

Für solche Altfälle – Erwerb vor dem Stichtag, Verkauf nach dem 21. Februar – soll der Fiskus künftig 1,5 Prozent vom gesamten Verkaufserlös als Spekulationssteuer kassieren. Dabei unterstellt der Finanzminister einen Gewinn von zehn Prozent, der dann mit der 15-prozentigen Pauschalsteuer belegt wird. Kann der Verkäufer nachweisen, dass sein Gewinn niedriger war oder er sogar Verluste hinnehmen musste, ist die Steuerschuld entsprechend niedriger oder entfällt völlig. Stattdessen kann der glücklose Verkäufer seine Verluste mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen (siehe Interview). Das trifft vor allem Immobilienbesitzer, die in der Hochpreisphase vor acht Jahren gekauft haben und angesichts der desolaten Marktlage jetzt empfindliche Einbußen hinnehmen müssen. Auch Aktienbesitzer, die vor drei Jahren zu Spitzenkursen eingestiegen sind, dürften heute vor allem ihre Verluste mit dem Fiskus teilen.

Anders sieht die Sache jedoch bei den Bürgern aus, die schon vor 30 oder 40 Jahren Aktien gekauft haben oder ein Haus, das sie anschließend vermietet haben. Dass auch diese „Altfälle“, die längst jenseits aller Spekulationsfristen liegen, jetzt Steuern zahlen sollen, halten Juristen für verfassungswidrig. Gegen die Ausweitung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre, die 1999 für den Verkauf vermieteter Immobilien eingeführt worden ist, wehren sich Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht. Wer jetzt nach der verschärften Steuerregel zahlen soll, sollte gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, rät Bettina Wirth vom Haus- und Grundeigentümerverband.

Wer der Spekulationssteuer entgehen will, kann vor dem Verkauf auch wieder selbst in seine Immobilie einziehen. Wie lange man das Objekt bewohnt haben muss, um steuerfrei zu werden, dürfte letztlich ebenfalls vor Gericht entschieden werden. Steuerberater rechnen mit einer Wohndauer von rund zwei Jahren.

Doch noch ist das alles Kaffeesatzleserei. Damit die rot-grünen Steuerpläne Wirklichkeit werden, muss der Bundesrat zustimmen. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber hat bereits angekündigt, dass die mehrheitlich unionsgeführten Länder ihre Zustimmung verweigern werden. Auch die Regierung selbst rechnet damit, dass der Vermittlungsausschuss tagen wird. Erst dann werden die Steuerpläne wirklich amtlich.

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