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Wirtschaft: Der Staat hilft beim Sparen und Geldanlegen

Fiskus erlaubt Steuerprivilegien, Freibeträge und Spekulationsfristen

Berlin. Sparen ist wichtig – findet auch der Staat. Zur Begründung verweist er auf die wachsende Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung. Tatsächlich zeigt die demographische Entwicklung, dass den Rentnern der Zukunft immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen, die das System finanzieren. Wer also im Alter seinen Lebensstandard halten will, sollte schon heute privat vorsorgen. Um Sparern und Anlegern dies zu erleichtern, kommt der Staat ihnen entgegen. Bestimmte Anlageformen werden steuerlich begünstigt oder – wie die Riester-Rente – mit Zuschüssen gefördert. Streng genommen handelt es sich dabei um eine indirekte Subvention, von der private Haushalte, aber auch Banken und Versicherungen profitieren, die Vorsorge- und Kapitalanlageprodukte verkaufen.

Am deutlichsten wird dies im Fall des so genannten Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen. Die entscheidende Bevorzugung gegenüber anderen Anlageformen wie Renten, Aktien oder Investmentfonds liegt darin, dass die Auszahlung der Lebensversicherung nicht versteuert werden muss. Dies gilt, sofern die Beiträge zu der Versicherung Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind, die Versicherung nicht zur gewerblichen Finanzierung eingesetzt wird und der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft (wovon fünf Jahre mit Beiträgen belegt sein müssen). Strittig ist, wann Kapitallebensversicherungen als Instrument der allgemeinen Vermögensbildung gelten – dann müsste das Steuerprivileg fallen – und ab wann sie als Instrument für die Altersvorsorge dienen. Für die Investmentbranche ist die Sache klar: Das Steuerprivileg bevorzugt die Versicherungswirtschaft und gehört abgeschafft. Selbst der Bund der Steuerzahler könnte sich für eine Abschaffung erwärmen, fordert aber gleichzeitig eine Absenkung des allgemeinen Steuersatzes auf Kapitalerträge.

Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen – aber nur bis zu einer Grenze. Der Versuch der Bundesregierung, diese Grenze mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf alle Zinserträge (und möglicherweise auf Kursgewinne) zu vereinfachen und damit Steuerlöcher zu stopfen, ist am Widerstand des Bundesrates gescheitert. Bis auf weiteres profitieren die Sparer deshalb von unterschiedlichen Freibeträgen und Fristen. Eine Auswahl: Werden zum Beispiel Aktien, Fonds und Anleihen länger als ein Jahr gehalten und erst dann verkauft, muss der Kursgewinn nicht versteuert werden. Werden Kursverluste innerhalb der Spekulationsfrist realisiert, können sie gegen Gewinne des Vorjahres (oder künftige Gewinne) verrechnet werden. Bis zu einer Grenze von 512 Euro bleiben Kursgewinne auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei.

Um die private Vermögensbildung nicht im Keime zu ersticken, gewährt der Staat bei Zinsen und Dividenden einen Sparerfreibetrag: Für Singles beträgt er – inklusive Werbungskostenpauschale – 1601 Euro, für Verheiratete 3202 Euro. Haushalte mit einem Gesamteinkommen unterhalb des steuerlichen Existenzminimums können ihre Spekulationsgewinne und Kapitalerträge sogar steuerfrei kassieren.

Subventionsland Deutschland – in dieser Serie berichtet der Tagesspiegel über die milliardenschweren Wohltaten des Staates für Bürger und Wirtschaft. In der nächsten Folge: Steuerermäßigte Zeitungen und Bücher.

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