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Wirtschaft: Der Steuerreiz verblaßt

Weitgehend unbemerkt hat die rot-grüne Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine Säule der betrieblichen Altersvorsorge verschlechtert. Seit dem 1.

Weitgehend unbemerkt hat die rot-grüne Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine Säule der betrieblichen Altersvorsorge verschlechtert. Seit dem 1. April müssen Beschäftigte, für die ihr Arbeitgeber eine Direktversicherung bei einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen hat, höhere Steuern zahlen.

Bei einer Direktversicherung überweist der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Beschäftigten direkt Beiträge an die Versicherungsgesellschaft. Lukrativ war diese Police bislang deshalb, weil die Lohn- oder Gehaltsteile bis zu einem Höchstbetrag von maximal 3408 DM jährlich nur mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent versteuert wurden, egal wie hoch der persönliche Steuersatz war. Steuersparen konnten die Beschäftigten vor allem dann, wenn der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge auf einmal aus Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlte.

Seit April gilt nun: Die auf den Arbeitnehmer abgewälzte Pauschalsteuer mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht mehr. Das heißt: Die Arbeitnehmer müssen nun mehr versteuern - bis zu 680 DM mehr pro Jahr (20 Prozent von 3408 DM), die mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden. Verbraucherschützerin Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Einen Neuabschluß kann man nur noch in Sonderfällen empfehlen".

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