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Im Kirch-Prozess sollen sich Bankmanager abgesprochen haben. Fitschen habe die Falschaussagen gedeckt, heißt es.

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Update

Deutsche Bank: Muss Bankchef Jürgen Fitschen vor Gericht?

Das Landgericht in München hat noch nicht entschieden, ob es eine Klage gegen den Co-Vorstandschef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, zulässt. Der zuständige Richter hat aber schon Termine vorgemerkt. Fitschen soll laut Staatsanwaltschaft im Kirch-Prozess gelogen haben.

Das Landgericht München I wird demnächst über die Zulassung der Anklage gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und mehrere frühere Spitzenmanager der Bank entscheiden. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in München. Die Staatsanwaltschaft hatte die Banker im September vergangenen Jahres wegen versuchten Betrugs im Kirch-Prozess angeklagt.

Der zuständige Richter Peter Noll habe für den Fall einer Zulassung bereits Termine für die Verhandlungen bestimmt. Ein möglicher Prozess würde demnach am 28. April beginnen, vorgesehen sei eine Verhandlung pro Woche jeweils dienstags. Noch habe Noll aber keine Entscheidung gefällt.

Gericht dementiert Pressebericht

Zuvor hatte „Spiegel Online“ berichtet, die Anklage wegen versuchten Betrugs im Kirch-Prozess sei bereits zugelassen. Die Sprecherin widersprach dem. Die Deutsche Bank wollte sich nicht dazu äußern.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte Fitschen, der die Bank als Teil einer Doppelspitze mit Anshu Jain führt, wegen angeblichen Betrugs im Schadensersatzprozess um den Medienunternehmer Leo Kirch angeklagt. Die Vorwürfe betreffen auch Fitschens Vorgänger Rolf Breuer und Josef Ackermann sowie die ehemaligen Bank-Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck. Alle Banker sollen vor Gericht falsche Angaben gemacht und sich dabei abgesprochen haben.

Schon Ackermann stand als Deutsche-Bank-Chef vor Gericht

Dem "Spiegel" zufolge soll der Prozess am 28. April vor der fünften Strafkammer beginnen. Geplant sei dann ein Verhandlungstermin pro Woche. Es wäre der zweite Prozess gegen einen Vorstandschef der Deutschen Bank. 2004 hatte sich Ackermann im Mannesmann-Prozess verantworten müssen.

In der 627 Seiten langen Anklageschrift werfen die Staatsanwälte Fitschen und den anderen Bankern vor, im Schadensersatzprozess um die Pleite der Kirch-Gruppe, die durch ein Interview von Ex-Bank-Chef Breuer im Februar 2002 ausgelöst worden sein soll, vor mehr als drei Jahren falsch ausgesagt und faktisch gelogen zu haben, um eine Schadensersatzzahlung an Kirch zu verhindern. Dabei sollen sie sich unerlaubterweise abgesprochen haben um so das Oberlandesgericht München durch falsche Angaben zu täuschen und eine Klageabweisung zu erreichen. (mit dpa)

Fitschen ließ Betrug wissentlich geschehen

Fitschen selbst sei der Strategie der anderen Banker zwar „nicht umfänglich“ gefolgt, habe aber wie auch Ackermann nichts unternommen, um die falschen Aussagen der anderen Banker zu korrigieren. Trotzdem werfen die Ankläger auch Fitschen versuchten Betrug in einem besonders schweren Fall vor, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden könnte. Vor genau einem Jahr hatte die Deutsche Bank den Streit mit Kirch beendet und 925 Millionen Euro an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers gezahlt.

Die Deutsche Bank hält den Vorwurf gegen ihren Co-Vorstandschef für unbegründet. Fitschen selbst hat immer wieder gesagt, er habe bei seiner Aussage im Kirch-Prozess „weder gelogen noch betrogen“. Einen Rücktritt lehnt er deshalb dem Vernehmen nach ab. Fitschen soll schon im vergangenen Jahr das Angebot der Staatsanwälte zurückgewiesen haben, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von einer Million Euro zu beenden.

Prozess kann ein Jahr dauern

Jetzt droht Fitschen, der derzeit auch Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken ist, eine ähnliche Situation wie seinem Vorgänger Josef Ackermann, der sich 2004 monatelang im Mannesmann-Prozess wegen angeblicher Untreue hatte verantworten müssen, bevor er im Juli 2004 freigesprochen wurde. Ackermann blieb die gesamte Zeit im Amt. Der Prozess gegen Fitschen und Co. könnte sich Experten zufolge über ein Jahr hinziehen. Eine mögliche Revision beim Bundesgerichtshof könnte ein weiteres Jahr beanspruchen.

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