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Wirtschaft: Deutsche Konzerne haben Namensaktien wiederentdeckt

Wer Namensaktien erklären will, macht das am besten durch einen Vergleich mit einem Geldschein.Nicht, daß man mit Banknoten spekulieren könnte, aber wenn der Kioskbesitzer um die Ecke von einem seiner Kunden einen Zehner bekommt, braucht er sich keine Gedanken darüber zu machen, ob sein Gegenüber auch der rechtmäßige Eigentümer des Geldes ist.

Wer Namensaktien erklären will, macht das am besten durch einen Vergleich mit einem Geldschein.Nicht, daß man mit Banknoten spekulieren könnte, aber wenn der Kioskbesitzer um die Ecke von einem seiner Kunden einen Zehner bekommt, braucht er sich keine Gedanken darüber zu machen, ob sein Gegenüber auch der rechtmäßige Eigentümer des Geldes ist.Der Geldschein ist schließlich die einfachste Form eines Inhaberpapiers.Jeder Inhaber gilt zunächst automatisch auch als rechtmäßiger Eigentümer.Das ist bei Namenspapieren anders.Dort kann nur derjenige, dessen Name auf der Urkunde vermerkt ist, die Rechte aus dem Papier geltend machen.Analog zu dem Inhaber und Namensschuldverschreibungen bei festverzinslichten Wertpapieren, gibt es auch bei den Anteilsscheinen Inhaber und Namensaktien.Neben dem Vermerk auf der Urkunde selbst führen Gesellschaften, die Namensaktien ausgegeben haben, zusätzlich noch ein Aktienbuch, in dem alle Aktieninhaber nach Namen und Wohnort aufgeführt werden.Nur wer in diesem Aktienbuch als Aktionär eingetragen ist, kann auch seine Rechte als Anteilseigner wahrnehmen - wie etwa das Rede- und Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

Namensaktien galten in Deutschland lange Jahre als Auslaufmodell.Der Grund dafür liegt darin, daß Inhaberpapiere im Zuge eines Verkaufs leicht und unkompliziert zu übertragen sind.Fungibilität heißt das im Fachchinesisch.Wie bei einem Geldschein auch, können Inhaberaktien bei einem Eigentumswechsel formlos weitergegeben werden.Bei Namensaktien hingegen ist alles sehr umständlich.Zuerst muß der Name des neuen Eigentümers auf der Urkunde eingetragen werden.Dazu ist ein Weitergabevermerk, ein sogenanntes Indossament des Verkäufers notwendig.Außerdem gilt der Käufer erst dann als neuer Aktionär, wenn er in das Aktienbuch eingetragen worden ist.Als besonders tückisch können sich dabei vinkulierte Namensaktien erweisen, denn bei dieser Spezialform des Namenspapiers ist die Eintragung des neuen Eigentümers von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig.So kann sich die Unternehmensverwaltung unerwünschte Plagegeister oder einen Aufkäufer vom Leibe halten.

Die Formalien kosten natürlich Zeit und Geld, zumal Namensaktien bis vor kurzem nicht wie Inhaberaktien zentral in einem Sammelbestand, sondern nach Eigentümer getrennt verwahrt werden mußten.Der Handel von Gesellschaften mit Namenspapieren war dadurch nicht unbedingt liquide.Das hat sich allerdings geändert, seit vor rund einem Jahr das computergestützte System CARGO eingeführt wurde, mit dem Namensaktien genauso schnell und einfach wie Inhaberaktien auf ein neues Depot umgebucht werden können.Das umständliche Übertragungsprozedere ist passé.Von CARGO profitieren vor allem Versicherungswerte wie etwa die Dax-Titel Allianz und Münchner Rück, denn die Unternehmen der Assekuranz haben fast alle Namensaktien ausgegeben.Der Grund liegt darin, daß Versicherungen bei der Ausgabe neuer Aktien in der Vergangenheit den Nennwert oftmals nur bis 50 Prozent haben einzahlen lassen - eine potentielle Rücklage für große Versicherungsfälle.Das ist nach dem Aktiengesetz nur bei Namensaktien möglich.Wenn nämlich der Katastrophenfall wirklich eintritt, muß das Unternehmen ja wissen, wen es zur Kasse bitten kann.

Profitieren von CARGO wird auch Daimler-Benz.Nach der Fusion mit Chrysler und der Umstellung auf nennwertlose Stücke wird der Konzern ebenfalls Namensaktien notieren lassen.Das ist in den USA, wo die Aktie aufgelistet wird, üblich.Es gibt aber auch noch einen positiven Nebeneffekt für Daimler: Man kennt seine Aktionäre und kann aktives Marketing betreiben.Bei der nächsten Kapitalerhöhung zum Beispiel kann der Konzern so seine Aktionäre ganz direkt ansprechen.

PETER HEIN

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