zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Deutsche Post AG: Bußgeld für Verstoß gegen den Wettbewerb

Die Deutsche Post AG muss 48 Millionen Mark Strafe zahlen, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung im Versandhandel-Paketdienst missbraucht hat. Die Europäische Kommission ist nach einer fast sechs Jahre dauernden kartellrechtlichen Untersuchung am Dienstag zu dem Schluss gekommen, dass die Post AG ihre alte Monopolstellung genutzt habe, um mit Rabatten, Billigangeboten und Quersubventionen im Paketegeschäft mit dem Versandhandel Wettbewerber zu verdrängen.

Die Deutsche Post AG muss 48 Millionen Mark Strafe zahlen, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung im Versandhandel-Paketdienst missbraucht hat. Die Europäische Kommission ist nach einer fast sechs Jahre dauernden kartellrechtlichen Untersuchung am Dienstag zu dem Schluss gekommen, dass die Post AG ihre alte Monopolstellung genutzt habe, um mit Rabatten, Billigangeboten und Quersubventionen im Paketegeschäft mit dem Versandhandel Wettbewerber zu verdrängen.

Post-Chef Klaus Zumwinkel zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Sie bewege sich im erwarteten Rahmen. Unter dem Druck der Vorwürfe war die Deutsche Post schon während des kartellrechtlichen Verfahrens den Wettbewerbshütern entgegengekommen: Sie hatte schon vor Wochen angekündigt, das Geschäftsfeld "gewerbliche Paketdienste" in ein eigenständiges Unternehmen auszugliedern und das Preissystem offen zu legen. So soll gewährleistet werden, dass in Zukunft keine Einnahmen aus dem Briefmonopol zur Finanzierung der Paketdienste verwendet werden. "Die Entscheidung stellt klare Regeln der Quersubventionierung auf. Gewinner sind eindeutig die Kunden", kommentierte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti in Brüssel. Die Wettbewerbsabteilung der Behörde untersucht gegenwärtig die Praxis der ehemaligen Post-Monopolisten auch in anderen Ländern.

Die am Dienstag getroffene Bußgeldentscheidung geht auf eine Beschwerde zurück, die der United Parcel Service (UPS) 1994 bei der Kommission eingelegt hatte. UPS beklagte, dass die Post AG angeblich ihre Gewinne aus dem Briefmonopol dazu verwende, mit Billigpreisen unter den tatsächlichen Kosten alle privaten Anbieter aus dem Markt für Paketdienste zu fegen. Die EU-Wettbewerbshüter haben dies jetzt bestätigt. Die Preise der Post für den Versandhandel hätten tatsächlich deutlich unter den spezifischen Zusatzkosten des Paketdienstes gelegen. Es handle sich hier deshalb um eine unzulässige Quersubventionierung aus den Gewinnen des monopolisierten Briefdienst. Entscheidend für die Strafe war dagegen die Praxis der Post, den Versandhandel durch Treue-Rabatte und Sonderangebote an sich zu binden und den Markt gegen fremde Anbieter abzuschotten. Zwischen 1990 und 1999 hatte die Deutsche Post über 85 Prozent des Versandhandels bedient.

tog

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false