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Wirtschaft: Deutsche Post AG: Die P-Aktie braucht einen neuen Namen

Die Deutsche Post AG muss bei ihrem Börsengang im Herbst auf das werbewirksame Kürzel "P-Aktie" verzichten. Überraschend teilte das Staatsunternehmen am Freitag mit, dass es für seine Werbung um potenzielle Investoren ein neues zugkräftiges Logo sucht: Alles, was irgendwie nach "T-Aktie" klinge, sei seit dem Börsengang der einstigen Schwester Telekom geschützt.

Die Deutsche Post AG muss bei ihrem Börsengang im Herbst auf das werbewirksame Kürzel "P-Aktie" verzichten. Überraschend teilte das Staatsunternehmen am Freitag mit, dass es für seine Werbung um potenzielle Investoren ein neues zugkräftiges Logo sucht: Alles, was irgendwie nach "T-Aktie" klinge, sei seit dem Börsengang der einstigen Schwester Telekom geschützt. Vorausgegangen war offenbar ein heftiger Streit, in dem mit harten Bandagen gekämpft wird, mit dem Ex-Schwesterunternehmen Deutsche Telekom, um die Namensähnlichkeit zwischen T-Aktie und P-Aktie.

Post-Sprecher Gert Schukies kündigte am Freitag in Bonn an, sein Unternehmen werde schon sehr bald ein neues Logo anstelle der "P-Aktie" präsentieren wollen. Die Gesamtkonzeption werde allerdings nicht geändert. Auch der Gesamtetat von 100 Millionen Mark für die Kampagne müsse nicht aufgestockt werden. Gedacht werde an einen "starken weiblichen Auftritt", so Schukies.

Börsenexperten reagierten gelassen auf das Versäumnis der Post und ihrer Werber, sich rechtzeitig über die Rechtslage in Kenntnis zu setzen. Wie der Kunstname der Post-Aktie auch lauten werde, das "Wording" werde "mit Sicherheit keinen großen Einfluss" auf den Börsengang haben, sagte Analyst Rainer Münch von der Frankfurter DG-Bank. Zumal die Post "relativ interessante und intelligente Werbung" mache. Der Analyst bewertete den Streit zwischen den Bonner Ex-Schwestern denn auch als "Kuriosität, die eher in ein Witzblatt passt".

Telekom-Sprecher Ulrich Lissek sagte, man habe die Post "freundlich darauf hingewiesen", dass der Name geschützt sei. Eine einstweilige Verfügung sei allerdings vorbereitet gewesen. Wie Lissek weiter erklärte, sei "die Begrifflichkeit der T-Aktie" bereits zu einem Zeitpunkt geschützt gewesen, als noch niemand vom Börsengang der Post geredet habe. "Man muss vorher schon mal fragen, ob ein Name markenrechtlich geschützt ist", kritisierte Lissek die Verfahrensweise der Post. Experten der Telekom sehen in der beabsichtigten Post-Werbung offenbar nicht nur eine bewußte Irreführung potenzieller Aktienkäufer, sondern unterstellen der Post auch, mit der Namensähnlichkeit vom allgemeinen Bekanntheitsgrad der T-Aktie als Trittbrettfahrer profitieren zu wollen.

Die Post verwies darauf, dass der Begriff P-Aktie bereits seit Jahren in zahllosen Presseveröffentlichungen aufgetaucht sei, bevor ihn die Post selbst verwendet habe. Die Post hatte seit Wochenbeginn in zahlreichen Tages- und Wochenzeitungen in Anzeigen unter anderem mit dem Motto: "Die P-Aktie kommt" für ihren Börsengang geworben. Ein Aufkleber, der für den Kauf der P-Aktie wirbt, findet sich auch schon an Briefkästen der Post. Eine gezielte Anlehnung an die T-Aktie sei nicht beabsichtigt gewesen, versicherte die Post.

Im Augenblick dürfte die Zugkraft der T-Aktie allerdings auch begrenzt sein. Gerade in den vergangenen zwei Wochen musste das Papier schwere Kurseinbußen hinnehmen und notiert derzeit unter 50 Euro.

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