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Wirtschaft: Deutsche Post AG: Salomonisches Urteil aus Brüssel

Die Aktionäre der Deutschen Post können aufatmen. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben gegenüber dem (Noch)Monopolisten deutlich Milde walten lassen.

Die Aktionäre der Deutschen Post können aufatmen. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben gegenüber dem (Noch)Monopolisten deutlich Milde walten lassen. So eindeutig ihr Urteil auch ausfiel, dass das gelbe Unternehmen seine Machtposition genutzt hat, um Versandhandelsunternehmen durch die Einräumung großzügiger Rabatte im Paketdienst an sich zu binden und private Wettbewerber aus dem Markt zu drängen, so milde verfuhren die Richter bei der Strafe. 50 Millionen Mark sind kein Betrag, der das Unternehmen nachhaltig belasten wird. Ganz im Gegenteil, er fällt sogar deutlich geringer aus, als von der Post selbst befürchtet. Die Post-Manager können zufrieden sein, und die Aktionäre auch, denn der Markt wird das Urteil bald honorieren.

Doch die Höhe der Strafe ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Brüsseler Wettbewerbshüter nun erstmals ein Postunternehmen des Machtmissbrauchs überführt haben. Mehr noch: Die Monopolisten auf dem Weg in die Privatisierung - sei es nun die Post oder auch die Bahn - werden sich in Zukunft darauf einstellen müssen, dass Brüssel zumindest hier mehr Druck auf die gewünschte Öffnung der Märkte machen wird. Die Zeiten, da sie sich allein auf Gewohnheit und schiere Größe verlassen konnten, um ihre Marktstellung zu behaupten, sind vorbei. Das ist die entscheidende Nachricht aus Brüssel. Für die privaten Paketdienste, die dieses Verfahren angestrengt haben, ist das ein erster, großer Sieg. Und auch die Post-Aktionäre werden langfristig von dem Urteil profitieren - zwingt es doch das Unternehmen sich noch schneller dem Wettbewerb zu stellen. Kurzum: Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben ein wahrlich salomonisches Urteil gefunden.

Margarita Chiari

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