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Wirtschaft: Deutsche Post: Briefporto kann ab 2003 selbst festgelegt werden

Die Deutsche Post AG muss das Porto für Briefe oder Postkarten ab Januar 2003 nicht mehr einzeln durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation genehmigen lassen. Das geht aus einem Eckpunktepapier der Bonner Regulierungsbehörde zur "Regulierung für Postdienstleistungen" hervor, das das Amt am Mittwoch unter www.

Die Deutsche Post AG muss das Porto für Briefe oder Postkarten ab Januar 2003 nicht mehr einzeln durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation genehmigen lassen. Das geht aus einem Eckpunktepapier der Bonner Regulierungsbehörde zur "Regulierung für Postdienstleistungen" hervor, das das Amt am Mittwoch unter www.regtp.de veröffentlicht hat. In Zukunft sollen stattdessen Warenkörbe, so genannte Price-Caps, für die Postprodukte festgesetzt werden.

Für das Porto innerhalb des Zeitraums 2003 bis 2007 sollen nur noch Preisgrenzen festgelegt werden und nicht mehr die genauen Tarife je Gewichtsklasse. Dabei ist geplant, dass die Regulierer je einen Warenkorb für Verbraucher und einen für Firmenkunden abstecken. Für die Produkte in diesen Warenkörben gilt dann ein Preiskorridor, den die Post nicht durchbrechen darf. Innerhalb des Korridors darf der Monopolist dagegen die Preise nach Absprache mit den Regulierern nach oben wie nach unten ändern, um auf Veränderungen des Marktes reagieren zu können.

Nach Auskunft eines Behördensprechers ist seit gestern eine öffentliche Diskussion um das Preisregulierungssystem bei der Post eröffnet. Konkret geht es dabei um die Inhalte von Warenkörben, für die die Regulierungsbehörde einen Preis festsetzen und die Quoten der laufenden Preissenkungen am Januar 2003 ermitteln wird. Die gegenwärtige Preisfestsetzung für einzelne Produkte wie Briefe, Expressbriefe oder Karten endet Ende 2002.

Gleichzeitig hat die rot-grüne Bundesregierung den Weg für eine mehrheitliche Privatisierung der Deutschen Post AG ab nächstem Jahr bereitet. Nach der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesänderung kann der Bund die Mehrheit der Anteile an dem Staatskonzern abgeben. Ein zweiter Börsengang der Post wird allerdings frühestens im nächsten Jahr erwartet. Der genaue Zeitpunkt gilt noch als offen. "Wenn der Kapitalmarkt es hergibt, werden wir uns von den Anteilen trennen", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums.

Die Bundesregierung begründet die Grundsatzentscheidung zur Trennung von der Mehrheit an der "Aktie Gelb" mit dem Postgesetz und der so genannten Post-Universal-Dienstleistungsverordnung. Dadurch seien flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährleistet. "Zwingende Gründe für eine Kapitalmehrheit des Bundes an der Deutschen Post bestehen nicht mehr", erklärte das Finanzministerium. Bereits beim nächsten Börsengang solle der Bund seine Mehrheit von noch 69 Prozent der Post-Anteile in einen Minderheitsanteil umwandeln; schrittweise solle die Post dann vollständig privatisiert werden.

Wie Unions-Postexperte Müller kritisierte auch die FDP im Zusammenhang mit den Privatisierungsplänen die Verlängerung des Post-Monopols für Briefe bis 200 Gramm scharf. Damit bestimme nicht der Erfolg am Markt den möglichen Erlös bei einem zweiten Börsengang der Post, "sondern die Monopolpolitik seines Helfershelfers Wirtschaftsminister Werner Müller", erklärte Parteivize Rainer Brüderle.

Die Unionsfraktion im Bundestag und die unionsgeführten Länder hätten sich darauf verständigt, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen und im Vermittlungsverfahren Einschränkungen am Post-Monopol durchzusetzen, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Elmar Müller. So solle das Monopol nur noch für Sendungen bis 20 Gramm gelten und Ende 2005 auslaufen.

Bei einem Wettbewerbsverfahren in Brüssel kam der Bonner Telekommunikationskonzern unterdessen mit einem blauen Auge davon: Statt der befürchteten Millionenstrafe bekam die Post im Streit um billige Briefsendungen über das Ausland (Remailing) nur ein symbolisches Bußgeld von 1000 Euro (1955,83 Mark) aufgebrummt. Die Europäische Kommission in Brüssel sankionierte mit ihrer Geldbuße Behinderungen und Nachporti, mit denen die Deutsche Post die Zustellung im Ausland abgegebener Inlands-Sendungen verzögerte. Die Post wertete das Ergebnis des zweiten Brüsseler Kartellverfahrens gegen sie als zufrieden stellend.

asi

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