zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Deutschland droht Klage wegen der Riester-Rente

EU-Kommission hält Förderung für rechtswidrig

Berlin - Die Europäische Kommission hat damit gedroht, Deutschland wegen der Riester-Rente vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Die EU-Kommission forderte die Bundesregierung am Freitag förmlich auf, einzelne Punkte der Riester-Förderung zu ändern. Das Bundesfinanzministerium wies die Vorwürfe zurück. „Wir planen keine Veränderungen“, sagte ein Sprecher.

Nach Meinung Brüssels werden durch die Förderkriterien Bürger benachteiligt, die nicht in Deutschland leben. Die Kommission kritisiert drei Punkte. Erstens: Zulagenberechtigt sind derzeit nur Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wer weniger als 90 Prozent seines Familieneinkommens in Deutschland verdient, bekommt keine Riester-Zulagen, obwohl er in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist. Zweitens: Wenn der Riester-Vertrag für den Erwerb einer selbst genutzten Wohnung eingesetzt wird, muss diese in Deutschland liegen.

Drittens: Kehrt ein Wanderarbeiter am Ende seines Arbeitslebens in sein Heimatland zurück oder zieht ein deutscher Rentner ins Ausland, etwa nach Mallorca, muss er die gesamte Förderung zurückzahlen. Das liegt am deutschen Steuerrecht. Danach kann man die Riester-Beiträge von der Steuer absetzen, im Gegenzug muss man dafür aber später die Riester-Rente versteuern.

Das Bundesfinanzministerium sieht die Aufforderung aus Brüssel „gelassen“. „Unsere Vorschriften sind mit dem EG-Vertrag vereinbar“, betonte ein Sprecher, „das werden wir der Kommission auch mitteilen.“ Änderungen an der staatlich geförderten Zusatzrente seien nicht geplant.

Auch Verbraucherschützer und Anbieter sehen keinen großen Handlungsbedarf durch das drohende Verfahren. „Man wird in Einzelfällen die Regulierung ändern müssen“, sagte Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). „Das Gesamtsystem ist dadurch nicht gefährdet“, glaubt Scholl.

„Die Regierung wird im Detail nacharbeiten müssen“, heißt es auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei handele es sich um „Sonderprobleme“, sagte GDV-Sprecher Michael Gaedicke. Dass die EU-Kommission diese Punkte angreifen würde, sei erwartet worden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false