zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Deutschland setzt sich in Brüssel durch EU für Ausnahmen bei Dienstleistungsfreiheit

Brüssel - Im Streit um einen europaweiten Dienstleistungswettbewerb lenkt Brüssel nach heftiger Kritik aus Deutschland ein. Die Europäische Kommission werde die umstrittene Richtlinie zur Liberalisierung von Dienstleistungen überarbeiten, kündigte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy an.

Brüssel - Im Streit um einen europaweiten Dienstleistungswettbewerb lenkt Brüssel nach heftiger Kritik aus Deutschland ein. Die Europäische Kommission werde die umstrittene Richtlinie zur Liberalisierung von Dienstleistungen überarbeiten, kündigte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy an. So sollen öffentlich finanzierte Dienstleistungen und der Gesundheitsbereich aus der Richtlinie herausgenommen werden, um Sozialdumping zu vermeiden, sagte McCreevy. Damit kommt die Kommission Bedenken der deutschen und französischen Regierung entgegen.

Der im Januar 2004 vom damaligen Kommissar Frits Bolkestein vorgelegte Gesetzentwurf war bei einigen Mitgliedsländern sowie bei Gewerkschaften und Sozialverbänden auf Kritik gestoßen. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte sich für Korrekturen an der Richtlinie eingesetzt. Einwände gab es vor allem gegen das so genannte Herkunftslandprinzip. Es sieht vor, dass beispielsweise ein lettisches Unternehmen mit seinem Angebot in Deutschland nicht den deutschen, sondern den lettischen Rechtsvorschriften unterliegt. Darin sehen Arbeitnehmer- wie Unternehmensvertreter die Gefahr, dass heimische Standards bei Sozialleistungen und Qualität ausgehebelt werden könnten. Die Kommission wiederum hofft durch einen freieren Dienstleistungsmarkt auf mehr Wachstum und Arbeitsplätze.

Doch nun nimmt sie die Kritik aus den Mitgliedstaaten offenbar ernst. „Ich werde all diese Bedenken berücksichtigen, um sie so weit wie möglich auszugleichen“, sagte McCreevy. Schon in der vergangenen Woche hatte Kommissionspräsident José Manuel Barroso eingelenkt: Er sei bereit, die Brüsseler Richtlinienvorschläge anzupassen.

Allerdings sieht auch schon der Vorschlag der Kommission Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip vor. So fallen Niederlassungen eines ausländischen Dienstleistungsunternehmens ausdrücklich nicht darunter. Daneben gibt es 30 weitere Ausnahmen, darunter bei Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz.

Dennoch können osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland schon heute, zum Beispiel in Schlachthöfen, beschäftigt werden. Das liegt daran, dass die Bundesregierung im Unterschied zu anderen EU-Regierungen die EU-Entsenderichtlinie nur auf das Baugewerbe anwendet. In allen anderen Branchen können Billigarbeiter aus anderen EU-Staaten zu den Konditionen ihrer Herkunftsländer vorübergehend beschäftigt werden.

Nun müssen die Änderungsvorschläge zur Dienstleistungsrichtlinie im Europaparlament diskutiert werden. Der Ausgang des Machtkampfs zwischen Anhängern und Gegnern der Marktöffnung ist Beobachtern zufolge jedoch ungewiss. Die Konfliktlinien verlaufen quer durch die politischen Parteien und Gruppierungen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false