zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Deutschland steht allein

DAS VERBOT Die umstrittene EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot verbietet die Werbung für Tabak in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet sowie bei öffentlichen Großveranstaltungen. Der Ministerrat hat die Richtlinie bereits im Jahr 2003 beschlossen , gegen die Stimmen von Deutschland und Großbritannien.

DAS VERBOT

Die umstrittene EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot verbietet die Werbung für Tabak in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet sowie bei öffentlichen Großveranstaltungen. Der Ministerrat hat die Richtlinie bereits im Jahr 2003 beschlossen , gegen die Stimmen von Deutschland und Großbritannien. Am 31. Juli 2005 endete die eigentliche Umsetzungsfrist , zuletzt hatte Deutschland Anfang April eine von der EU-Kommission gesetzte weitere Frist verstreichen lassen. Bis heute haben bis auf Deutschland alle europäischen Länder ein Gesetz zum Tabakwerbeverbot erlassen oder ein entsprechendes Verfahren auf den Weg gebracht.

EINSPRUCH

Nur in Deutschland gibt es immer noch kein Tabakwerbeverbot. Die Bundesregierung hat vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch gegen die Richtlinie erhoben. Die Richtlinie ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Maßnahme der Gesundheitspolitik , die aber in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten liege. Wenn Deutschland nun die Klage verliert und die Richtlinie dennoch nicht umsetzt, dann könnte wiederum die EU ihrerseits klagen – wegen Vertragsverletzung. Über ein Verfahren soll am 28. Juni entschieden werden. mirs

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false